Verwandte Themen
Fluggesellschaften sei es bisher selbst überlassen, Vorgaben zu Gebühren und Größe zu machen.
Für Fluggäste sollen so unter anderem versteckte Kosten vermieden und Preisvergleiche bei Buchungen vereinfacht werden, wie es in der Entschließung heißt. Reisende müssten sich bei einheitlichen Regeln beispielsweise keine großen Gedanken über die zugelassene Größe und Gewicht von Handgepäck bei Anschlussflügen und Reisen mit verschiedenen Fluggesellschaften machen.
Die Resolution ist rechtlich nicht verbindlich. Sie hat aber politisches Gewicht, da die EU-Kommission nun aufgefordert ist, konkrete politische Maßnahmen zur Umsetzung vorzulegen.
Mit dem Vorschlag der Parlamentarier soll auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014 reagiert werden. Demnach dürfen für Handgepäck keine Zusatzkosten anfallen, vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.
© dpa | Abb.: Airbus | 04.10.2023 15:45
Kommentare (13) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Mal schauen, was dann wirklich daraus wird. Wenn es auf den kleinen Rucksack als Pflicht herausläuft und die Airlines sich dann daran orientieren, könnte das für viele Kunden am Ende zu einem schlechteren Service führen. Schauen wir mal.
Das ist Ansichtssache 😊 Ich will nicht 30 Min vor Abflug in Gr 5 im Flieger sitzen, weil das Geraffel erst verstaut werden muss, damit dann alles pünktlich ist. Security ginge auch schneller.
Wäre natürlich schon irgendwie auch witzig, wenn jetzt, wo gerade die ganzen Airlines auf größere Gepäckfächer umstellen, jeder am Ende nur noch mit einem Rucksack reist :-D