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Gutachten fordert niedrigere Höchstwerte für Fluglärm

Lufthansa in Frankfurt
Lufthansa in Frankfurt, © Lufthansa

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OFFENBACH - Die Fluglärmkommissionen in Deutschland fordern eine Reduzierung des zulässigen Lärms in der Nähe von Flughäfen. Ein neues Gutachten zeige, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, erklärte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) am Donnerstag in Offenbach.

Der Bund müsse die geltenden Regelungen überarbeiten und die Menschen vor Lärm und seinen Auswirkungen schützen.

Das Gutachten wurde bei einer Tagung der ADF vorgestellt, die die Beteiligten und Betroffenen rund um die Flughäfen repräsentiert. Nach einer Literaturanalyse zum aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung kommen die Wissenschaftler zu der Erkenntnis, dass die bisherigen Grenzwerte zu hoch angesetzt sind, um die Anwohner vor durch Fluglärm ausgelösten Gesundheitsgefahren wie tödlichen Herzinfarkten und Depressionen ausreichend zu schützen.

Gefordert wird, den beispielsweise für den Frankfurter Flughafen stellenweise zulässigen Dauerschallpegel von tagsüber bis zu 60 Dezibel mindestens auf bis zu 56 Dezibel zu senken.

Für die von Fluglärm sehr belastete Stadt Offenbach könnten die Änderungen bedeuten, dass weitere 30 Prozent der Bewohner Anrecht auf Zahlungen etwa für schallisolierte Fenster hätten, sagte Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP), der auch Vorsitzender der ADF ist. Wichtig sei aber auch der aktive Schallschutz, also etwa andere Flugrouten.

Die Arbeitsgemeinschaft werde die Ergebnisse der Gutachter nun bei der Bundesregierung einbringen, sagte Weiß. Eine Evaluierung des zuletzt 2007 angepassten Fluglärmschutzgesetzes sei ohnehin überfällig. Die Ampel-Koalition habe sich dies in ihrem Koalitionsvertrag auch vorgenommen. "Das Gesetz muss so angepasst werden, dass die Lärmwirkungsforschung einbezogen wird", forderte Weiß.
© dpa | Abb.: Lufthansa | 16.11.2023 15:31

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Beitrag vom 17.11.2023 - 11:04 Uhr
Wenn man etwas nicht verstehen will, versteht man es nicht.

Eine bequeme Ausrede ...

Es geht darum, dass selbst Menschen, die von Fluglärm gar nicht betroffen sind, Fluglärm als das Übel schlecht hin darstellen.

Ja, das kann man dann als Empathie mit den Betroffenen interpretieren.
Genauso wie ( willkürliches Beispiel) ja hier im Forum oft den von Bahnlärm betroffenen Menschen besondere Empathie entgegengebracht wird.

Und die Relationen wer von welchem Lärm wirklich betroffen ist in den Hintergrund stellen.

Wenn Sie von Lärm betroffen sind, sind Sie betroffen.
Ob jetzt 1 Mio oder 15 Mio andere Menschen auch von dieser spezifischen Lärmquelle betroffen sind, ist für die Bewertung Ihrer Situation unerheblich.

Nur weil insgesamt weniger Menschen von Fluglärm als von Bahnlärm betroffen sind, sind die Auswirkungen auf die Betroffenen ja nicht schwächer.

Und ja, mittlerweile wird viel rein aus Ideologie gefordert, nicht aus Vernunft.

Nennen Sie doch mal ein konkretes Beispiel - denn die Maßnahmen gegen Flglärm sind schon mal keins.

Dieser Beitrag wurde am 17.11.2023 11:05 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 17.11.2023 - 09:28 Uhr
Und ja, mittlerweile wird viel rein aus Ideologie gefordert, nicht aus Vernunft.
Und ja: mittlerweile wird Vieles was vernünftig ist, als Ideologie bezeichnet: z.B. alles, was mit Umweltschutz und Vermeidung der Klimakatastrophe zu tun hat. Immer dann, wenn es die eigenen Befindlichkeiten stört und Verhaltensänderungen erfordert. Die Bequemlichkeit und das "Weiter so" siegt!
Beitrag vom 17.11.2023 - 09:23 Uhr

Laut Lärmkartierung des Umweltbundesamtes sind in Deutschland
8,7 Millionen Menschen von Straßenlärm und 6,4 Millionen Menschen von Schienenlärm mit einem durchschnittlichen Schallpegel von mehr als 55 dB(A) betroffen. Fluglärm betrifft 846.600 Menschen.
Auch hier gilt wieder: die durchschnittliche Belastung (55 dB(A) sagt nur wenig über die tatsächliche Belastung aus. Während beim Autoverkehr die deutlichen Lärmspitzen eher fehlen, bei der Bahn bisweilen auftauchen, sieht es beim Luftverkehr anders aus: die durchschnittliche Werte kommen auf Grund von Lärmspitzen beim Starten (110 - 140 dB (A)) bzw. 82 - 85 dB(A) beim Landen zustande. D.h. auf Zeiten relativer Ruhe (40 dB(A)) folgen die Lärmspitzen, die die Anwohner nachts aus dem Schlaf reißen, tagsüber Unterhaltungen in Gärten unmöglich machen.
Also bitte: erst kundig machen und dann von "Ideologie" schwadronieren!


Dieser Beitrag wurde am 17.11.2023 09:25 Uhr bearbeitet.


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