Verwandte Themen
Die am Freitag mitgeteilte Unterstützungsaktion ist auf die nur wenige Flugzeuge zählende Teilflotte der Boeing 787 beschränkt. Hier sollen am Montagvormittag (19. Februar) fünf Abflüge in Frankfurt zwischen 8.00 und 12.00 Uhr bestreikt werden. Andere Starts mit anderen Flugzeugtypen sind nicht betroffen.
Vor diesem Streikaufruf bei der Muttergesellschaft hatte der Konzern angekündigt, dass trotz des Pilotenstreiks bei der Tochter Discover an diesem Samstag zwei Drittel aller geplanten Flüge stattfinden könnten. Die Passagiere ausfallender Verbindungen würden umgehend informiert und auf Flüge anderer Gesellschaften umgebucht.
Die mit 24 Airbus-Jets und rund 420 Piloten vergleichsweise kleine Ferienfluggesellschaft Discover startet ausschließlich von Frankfurt und München und soll vor allem der Condor im touristischen Geschäft Konkurrenz machen.
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat ihre Mitglieder zu einem dreitägigen Streik von Samstag bis einschließlich Montag aufgerufen, um einen ersten Tarifvertrag bei der im Sommer 2021 gegründeten Airline zu erzwingen. Die Piloten haben seit Dezember bereits einen fünfstündigen Warnstreik und zwei reguläre Streiks veranstaltet. Innerhalb der Lufthansa-Gruppe hat die VC für die deutschen Gesellschaften eine gemeinsame Tarifkommission begründet.
Discover zahlt nach eigenen Angaben bereits höhere Pilotengehälter, die sie aber mit dem Betriebsrat und nicht mit der Gewerkschaft vereinbart hat. Die neuen Gehälter entsprechen exakt der Forderungslage der VC, wie beide Seiten bestätigt haben.
Die Gewerkschaft will den Arbeitskampf weiterführen, obwohl ihre materiellen Forderungen damit zunächst weitgehend umgesetzt scheinen. Eine Betriebsvereinbarung erreiche nicht die Rechtsqualität und Sicherheit eines Tarifvertrags mit der Gewerkschaft, hatte die VC kritisiert.
Zudem habe die Gesellschaft als Vorbedingung eine sogenannte Sozialpartnerschafts-Charta verlangt, die grundlegende Rechte der Gewerkschaft einschränke.
Angesichts der "fortwährenden Verweigerungshaltung" der Discover sei die Unterstützung und Bekundung der Solidarität leider erforderlich, teilte VC-Tarifexperte Marcel Gröls mit. "Wir sind jetzt leider an genau dem Punkt, den wir gerne vermieden hätten und der völlig vermeidbar gewesen wäre."
Solidaritäts- oder auch Unterstützungsstreiks sind nach dem deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich zulässig, solange sie verhältnismäßig bleiben und geeignet erscheinen, den Hauptarbeitskampf zu unterstützen.
Der vierte Cockpit-Streik bei Discover Airlines seit 23. Dezember erstreckt sich auf die Verkehrstage Samstag bis Montag. Lufthansa will zwei Drittel des geplanten Flugprogramms stemmen, andere Airlines des Konzerns sollen einspringen.
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 16.02.2024 19:38
Kommentare (21) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Sie haben die Berichterstattung nicht verfolgt und dementsprechend ist Ihnen die Faktenlage offenbar unbekannt: Es geht hier in erster Linie nicht um die Entlohnung, sondern um eine Ersttarifierung.
Bedeutet: Ein gültiges Regelwerk für alle Mitarbeiter und transparente interne Abläufe. Kein Kraut und Rüben - Regelwerk, sondern vernünftige Arbeitsverträge und Abkommen. Des Weiteren wurden in Vorstellungsgesprächen Dinge versprochen, die nicht eingehalten wurden.
Außerdem soll ein Passus unterzeichnet werden, der das einzige Mittel der Mitarbeiter, das allgemein gültige Streikrecht, enorm einschränkt und so die Mitarbeiter in eine Lage des bettelns versetzt.
Ich sehe die Mitarbeiter hier also überhaupt nicht in der Schuld.
Was für ein Unsinn.
Die Aufgaben des Betriebsrates bestehen primär darin, zu überwachen, dass der AG sich an alle Gesetze und Betriebsvereinbarungen hält.
Außerdem empfehle ich mal dringend das Studieren dieser Pyramide
https://arbeitsrechtanwalt.de/wp-content/uploads/2017/11/Basics-1-A-1-Normenpyramide-und-Ordnungsprinzipien.pdf
Nicht zu vergessen, hat der Betriebsrat die Aufgabe die Einhaltung der(von der Gewerkschaft!) abgeschlossenen Tarifverträge zu überwachen.
Ach, da gibt es ja gar keine, na dann....hat man als Betriebsratsvorsitzender ja auch ganz viel Zeit für andere Dinge.
Zum Beispiel sich mit der Geschäftsführung ins Bett zu legen. Oder während die Kollegen für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, als Streikbrecher im Flieger unterwegs zu sein!
Der BR ist für die Belegschaft da? Wie mühsam und altmodisch, wenn man doch in seiner eigenen kleinen Welt den Gipfel schon erreicht hat!
Und zu allem "Ja" sagen, was die Geschäftsführung will, ist ja auch ein bewährtes persönliches Karriere-Geschäftsmodell!