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Hamburg sanktioniert verspätete Nachtflüge nicht mehr

Flughafen Hamburg
Flughafen Hamburg, © Flughafen Hamburg

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HAMBURG - Bislang mussten Fluggesellschaften, deren Maschinen nach 23.00 Uhr in Hamburg starteten oder landeten, Strafgebühren zahlen. Mit dieser Praxis ist nach einer Klage von Lufthansa und Condor jetzt erst einmal Schluss - sehr zum Verdruss des Hamburger Umweltsenators.

In Hamburg werden ab sofort wegen verspäteter Nachtflüge nach 23.00 Uhr keine Gebühren oder Ordnungsgelder mehr gegen die Airlines erhoben. Für die aus Lärmschutzgründen eingeführte Regelung fehle laut einem Hinweisbeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg die Rechtsgrundlage, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Mittwoch.

Für den Lärmschutz sei dies ein herber Rückschlag, da ein Druckmittel gegen die Fluggesellschaften zur Einhaltung des Nachtflugverbots wegfalle. Kerstan erwartet nun eine Zunahme der verspäteten Nachtflüge.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gilt am Airport Hamburg zwischen 23.00 und 6.00 Uhr eine strenge Nachtflugbeschränkung. Allerdings dürfen verspätete Flugzeuge auch zwischen 23.00 und 24.00 Uhr starten und landen, wenn die Verspätung nachweislich unvermeidbar war.

Passagierflüge nach 24.00 Uhr sind nur mit einer Einzelausnahmegenehmigung der Fluglärmschutzbeauftragten erlaubt. Davon nicht betroffen sind medizinische Hilfsflüge, Notfälle und Flüge hoheitlicher Stellen wie der Polizei.

Für die Prüfung der Unvermeidbarkeit mussten Fluggesellschaften, deren Maschinen zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht starteten oder landeten, bislang 500 Euro zahlen. Waren die Flüge vermeidbar, drohte ein Bußgeld. Dagegen hatten die Fluggesellschaften Lufthansa und Condor vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Kerstan zufolge hat das Gericht nun darauf hingewiesen, dass für die Verspätungsregelung, die den Betrieb schon vor Mitternacht einschränke, die Rechtsgrundlage fehle. Daraufhin habe sich die für Lärmschutz zuständige Umweltbehörde entschieden, die Gesellschaften klaglos zu stellen, und so eine sehr wahrscheinliche Verurteilung der Stadt abgewendet.

Allerdings dürfte der Gerichtsbeschluss auch noch finanzielle Folgen haben: Von 1,4 Millionen Euro, die insgesamt an Gebühren gegen 42 Fluggesellschaften festgesetzt wurden, sind zwar 1,2 Millionen Euro bereits gezahlt worden. Allerdings haben sieben Airlines bereits Widersprüche gegen Gebühren im Umfang von 337 500 Euro erhoben. Weitere könnten nun folgen.

Viele Verspätungen bei Nachtflügen

Nach einem Einbruch während der Coronapandemie hatte sich die Zahl der Nachtflugverspätungen zuletzt wieder deutlich erhöht. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Umweltbehörde 809 Verspätungen bei 120.000 Flugbewegungen insgesamt am Flughafen Hamburg. Zum Vergleich: Im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es 678 Verspätungen bei 155.000 Flugbewegungen. 

Angesichts der Zahlen sei eine restriktive Lärmschutzregelung gerade für einen City-Flughafen wie Hamburg dringend nötig, sagte Kerstan. "Da uns der Weg über Gebühren nun verwehrt ist, müssen wir andere Wege gehen." Sein Ziel sei es, Starts und Landungen schon ab 23.00 Uhr nur noch mit Ausnahmegenehmigungen zu erlauben - wie bislang ab Mitternacht.

"Die dafür nötige Grundlage kann aber nicht allein durch unsere Behörde geschaffen werden", sagte Kerstan und kündigte entsprechende Gespräche mit der für den Flughafen zuständigen Wirtschaftsbehörde von SPD-Senatorin Melanie Leonhard an. "Sollten diese keine zufriedenstellende Ergebnisse erbringen, kann ein konsequenter Fluglärmschutz nur das Ergebnis von erfolgreichen Koalitionsverhandlungen mit einem entsprechenden Wählervotum sein." Anfang kommenden Jahres wird die Bürgerschaft in Hamburg neu gewählt. 

In der Wirtschaftsbehörde sieht man indes den Ball im Spielfeld der Umweltbehörde (BUKEA). Generell seien die Gebühren ein sinnvolles Instrument, um den Zeitraum zwischen 23.00 und 24.00 Uhr im Interesse der Lärmschutzes zu reglementieren, sagte der Sprecher Leonhards. "Um es weiter nutzen zu können, muss die Gebührenerhebung auf einer tauglichen Rechtsgrundlage erfolgen. Das Gericht hat einen möglichen Lösungsweg benannt, den die BUKEA beschreiten kann."

Hierzu sei man bereits im Gespräch. "Da bereits ein Lösungsvorschlag vorliegt, gehen wir davon aus, dass die Anpassung kurzfristig erfolgen kann."

Eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten des Airports hält die Wirtschaftsbehörde dagegen für nicht angezeigt, da eine Neufassung der sogenannten Verspätungsregelung "das Problem der vom Verwaltungsgericht adressierten fehlenden Rechtsgrundlagen gar nicht löst", sagte der Sprecher.
© dpa-AFX | Abb.: FLughafen Hamburg | 13.03.2024 13:46

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Beitrag vom 14.03.2024 - 14:34 Uhr
Vollkommen bescheuert.

Dann ballerst da um 22:59 mit CI 60 rein anstatt um 23:03...

Entweder verbieten oder nicht aber keine monetäre Lösung


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