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Der Flughafen Hahn darf staatliche Beihilfen in Höhe von zehn Millionen Euro vorerst behalten. Das Land dürfe die gewährten Beihilfen für 2017 und 2018 zunächst nicht zurückfordern, wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschied. Die Rückforderungsbescheide seien damit aufgehoben.
Hintergrund ist ein rechtliches Hin und Her auf EU-Ebene: Die Beihilfen waren von der EU-Kommission genehmigt worden, hieß es weiter. Im Mai 2021 habe das Gericht der EU die Genehmigung der Kommission allerdings für nichtig erklärt - und das Land Rheinland-Pfalz forderte daraufhin den Flughafen zur Rückzahlung auf.
Dagegen klagte der Hunsrück-Flughafen. Im September 2023 wiederum hob der Europäische Gerichtshof das erste Urteil auf und verwies den Fall zurück.
Aufgrund dieser Aufhebung gelte nun zunächst wieder die Genehmigung der Europäischen Kommission, entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
© aero.de, dpa | 21.03.2024 11:29
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