Streit um City Airlines
Älter als 7 Tage

Cityline-Personalvertreter klagen gegen Lufthansa

Lufthansa Cityline
Lufthansa Cityline, © A. Mohl

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MÜNCHEN - Wie viel Cityline steckt in City Airlines? Die Personalvertretung von Cityline will die drohende Schließung der Airline mit einer Klage gegen Lufthansa abwenden - und vor Gericht aufzeigen, dass City Airlines beim Hochfahren des Flugbetriebs stark auf Personal und Strukturen von Cityline zugreift.

"Turnaround": Lufthansa lässt ihr neuestes Effizienzprogramm unter einem schlichten Titel laufen - das Programm hat es aber in sich. Bis 2028 soll "Turnaround" das Betriebsergebnis um 2,5 Milliarden Euro brutto anheben, sagte der neue Konzernfinanzchef Till Streichert vergangene Woche in Frankfurt.

Ein wesentlicher Hebel auf Kostenseite ist der Zubringerverkehr - Lufthansa will Zu- und Abbringerverkehre an den Drehkreuzen Frankfurt und München an die jüngste Konzerntochter Lufthansa City Airlines auslagern und das System in Hochphasen mit externer Wetlease-Kapazität, etwa von Air Baltic, stabilisieren.

Der Regionaltochter Cityline droht dabei das Aus. "Cityline wird ab 2027 keine Flugzeuge mehr haben, die sie betreiben kann", bekräftigte Lufthansa-Chef Carsten Spohr im Oktober Schließungspläne. In der Cityline-Belegschaft regt sich dagegen Widerstand.

Die Personalvertretung hat nach Informationen von aero.de jetzt eine Klage gegen den Konzern eingereicht. Zunächst berichtete airliners.de.

Mitarbeiter wittern Gemeinschaftsbetrieb

Die Personalvertreter werfen dem Konzern eine Verquickung der Flugbetriebe von Cityline und Lufthansa City Airlines vor. "Die Aufbauarbeit für LHX (Lufthansa City Airlines, Red.) wird fast ausschließlich von CLH (Cityline, Red.) erbracht", heißt es in einem internen Rundschreiben. "Die Kosten hierfür lässt man bei CLH anfallen."

Ein Gericht soll nun klären, wie weit das zulässig ist - oder Cityline und Lufthansa City Airlines als "Gemeinschaftsbetrieb" operieren.

"Es gibt deutliche Anzeichen, dass der Flugbetrieb und die dazugehörige Führungsstruktur von CLH und LHX keine wirtschaftlich und personell unabhängigen, eigenständigen Einheiten bilden", hatte die Personalvertretung Bord die Klageerhebung Anfang Oktober intern bereits angekündigt.

Die gerichtliche Feststellung eines Gemeinschaftsbetriebs von Cityline und Lufthansa City Airlines hätte laut Personalvertretung Folgen für die "Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit" tariflicher Cityline-Regelungen bei Lufthansa City Airlines. Lufthansa City Airlines ist selbst noch nicht tarifiert.

Lufthansa kündigte zuletzt an, pro Monat im Schnitt ein Flugzeug zu City Airlines umzumelden.
© aero.de | Abb.: Lufthansa | 04.11.2024 08:45

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Beitrag vom 05.11.2024 - 10:43 Uhr
Die Frage ist halt welche Option die LH sonst hat, und ob man sich nicht einvernehmlich hätte mit den Gewerkschaften einigen können.

Aber gefühlt jedes Jahr ein neues AOC zu machen kann ja auch nicht Sinn der Sache sein. Sobald eines tarifiert und zu teuer ist, macht man es platt.

Siehe GW, siehe die EW Langstrecke, und jetzt Cityline.
Beitrag vom 05.11.2024 - 10:00 Uhr
@Eric PM mit Info ist raus
Beitrag vom 05.11.2024 - 09:01 Uhr
Das ist die unternehmerische Freiheit.
Ja, möglicherweise.

Aber gut, das wird jetzt juristisch geklärt, dann sind alle schlauer.
Stimmt. Da bin ich gespannt - wenn es denn in ein paar Jahren letztinstanzlich geklärt ist.
Eine solcherart juristisch bestätigte Vorgehensweise wäre nicht nur in der Luftfahrtbranche eine möglicherweise offene Hintertür zur Aushebelung von Kündigungsschutz, Sozialplänen, 613a, etc.
Ich glaube das ist jetzt nicht neu. Die Betriebsänderung, ihre Definitionen und Auswirkungen sind hinreichend behandelt und entschieden sowie kommentiert. Da wird das Rad nicht neu erfunden.

Eine Betriebs_änderung_ ist dieses Kostrukt meinem Verständnis nach ja gerade nicht, sondern eher die Ausgründung eines neuen Betriebs innerhalb eines Konzerns mit den Ressourcen (Personal, Orga, Geld) eines bestehenden Betriebs, während eine Teil der MA des bestehenden Betriebs entlassen werden soll.
Das ist schon ein vergleichsweise ungewöhnliches Vorgehen.
Hier nur schnell aus Wiki, ausführlicher mit Link spätert per PM
"Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt, eingeschränkt oder mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen wird, wenn ein Betrieb aufgespalten wird oder der Betriebszweck oder die Betriebsorganisation geändert oder grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden."
Das könnte schon passen.
Aber auch das werden wir sehen.
Wenn das alles so klar ist, wird es wohl gar nicht erst zur Verhandlung kommen.
Ja, diese Möglichkeit besteht.


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