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EU-Kommission verwirft Kartellverfahren gegen Lufthansa

Condor Airbus A330-900
Condor Airbus A330-900, © Condor

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BRÜSSEL - Im Streit zwischen Lufthansa und Condor stellt die EU-Kommission ein vorläufiges Kartell-Verfahren überraschend ein. Auf eine schnelle Lösung ihres Zubringer-Problems kann die Condor damit nicht mehr hoffen. Lufthansa hatte sich auf eine fehlende Rechtsgrundlage berufen.

Jetzt steht es wieder 3:3: Lufthansa wird vorerst doch nicht von der EU-Kommission angewiesen, Passagiere des Konkurrenten Condor an das Drehkreuz Frankfurt zu fliegen.

Die EU-Kommission stellte ein entsprechendes Kartell-Verfahren ein, nachdem sie zuvor Wettbewerbsbedenken geäußert und ihre Absicht angekündigt hatte, die Fluggesellschaft dazu anzuweisen.

Konkret geht es um die Strecke zwischen Frankfurt und New York, die auch von der deutschen Ferienfluggesellschaft Condor bedient wird.

Nach Prüfung "aller verfügbaren Beweise" habe die Kommission beschlossen, ihr Verfahren für einstweilige Maßnahmen einzustellen, so die Behörde. Es seien nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung erfüllt. Man prüfe aber weiterhin die Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens A++ mit den EU-Wettbewerbsregeln.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Nach Auflagen aus dem Mai 2013 muss das Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada anderen Airlines helfen, ihre Passagiere ans Drehkreuz Frankfurt zu bringen. Lufthansa hatte diese zu Sonderkonditionen erbrachten Zubringer auch für andere Condor-Fernflüge im Dezember 2024 jedoch beendet, nachdem der Bundesgerichtshof ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von Lufthansa gekündigten Vertrages geäußert hatte.

Condor kann derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigeren und schwer planbaren Interlining-Bedingungen buchen als zuvor. Die Airline hat ihr Nordamerika-Programm bereits zusammengestrichen und baut eigene Zubringerflüge zwischen Frankfurt und anderen deutschen und europäischen Flughäfen auf.

Condor mit Lufthansa im Gespräch

Den Teilrückzieher der Brüsseler Wettbewerbshüter wollte Condor nicht im Detail kommentieren. Man gehe davon aus, dass die laufenden Verfahren bei Kartellamt und europäischer Kommission zu positiven Entscheidungen im Sinne des Wettbewerbs führen werden. Man sei mit der Lufthansa weiterhin in konstruktiven Gesprächen, um zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.

Lufthansa begrüßte die Entscheidung und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Konzern hatte erst letzte Woche angzweifelt, dass ein etwaiges Einschreiten der EU-Kommission rechtlich gedeckt wäre.

Brüssel wacht darüber, dass sich europäische Firmen an geltendes Wettbewerbsrecht halten. Damit soll etwa verhindert werden, dass Monopole entstehen, die dann beispielsweise Preise für Verbraucher ungehemmt in die Höhe treiben könnten.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Condor | 27.02.2025 14:02

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Beitrag vom 27.02.2025 - 14:30 Uhr
Zumindest so lange, bis übermorgen das Amtsgericht Kelsterbach per einstweiliger Verfügung entscheidet, dass Carsten Spohr bis zur nächstinstanzlichen Entscheidung den Feed persönlich via Postkutschen übernehmen muss.
Für mich als Laie wirkt es allmählich etwas befremdlich, dass alle paar Wochen wahlweise ein judikatives oder exekutives, nationales oder europäisches Organ jeweils anderslautend entscheidet.
Falls ein Jurist mitliest: Ist hier irgendwann einmal mit einer finalen Entscheidung zu rechnen, die allen beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit ermöglicht?


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