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Älter als 7 Tage

Lufthansa soll Condor wieder an Zubringernetz anbinden

Condor Airbus A330-900
Condor Airbus A330-900, © Condor

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BRÜSSEL - Jetzt mischt sich Brüssel ein: Lufthansa soll nach dem Willen der EU wieder Passagiere des Konkurrenten Condor an das Drehkreuz Frankfurt fliegen. Die EU-Kommission fürchtet um den Wettbewerb auf der Strecke zwischen Frankfurt und New York, die auch von Condor bedient wird.

Bundeskartellamt, Oberlandesgericht Düsseldorf, Bundesgerichtshof: Der Streit zwischen Lufthansa und Condor um Zubringerdienste in Frankfurt beschäftigt seit bald fünf Jahren Behörden und Gerichte. Jetzt schaltet sich die EU-Kommission ein.

Denn nach Auflagen aus dem Mai 2013 muss das Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada anderen Airlines helfen, ihre Passagiere ans Drehkreuz Frankfurt zu bringen.

Lufthansa hat diese zu Sonderkonditionen erbrachten Zubringer auch für andere Condor-Fernflüge im Dezember 2024 beendet.

Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Kartellamtsbescheides äußerte, das Lufthansa an 2020 gekündigten Special Pro-Rate Verträgen festgehalten hatte. Die Richter sahen Anhaltspunkte für eine Befangenheit der Kartellbehörde.

Die EU-Kommission erklärt nun, dass ein "schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden" drohe, wenn die Zubringerflüge ausblieben. Condor hatte im BGH-Verfahren offengelegt, dass auf der Linie Frankfurt-New York "25 bis 30 Prozent" der Passagiere Zu- und Abbringer von Lufthansa buchen.

Condor kann derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigeren Interlining-Bedingungen buchen als zuvor. Die Airline hat ihr Nordamerika-Programm bereits zusammengestrichen und baut eigene Zubringerflüge zu anderen deutschen und europäischen Flughäfen auf.

Widerspruch der Lufthansa

Der Lufthansa-Konzern erklärt, dass man die Auffassung der EU-Kommission nicht teile. Man prüfe die neuerliche Ankündigung aus Brüssel in den nächsten Tagen.

Die Kommission kündigte in Brüssel zunächst nur ihre Absicht zu einer entsprechenden Anweisung an A++ an. Die Behörde betonte in ihrer Mitteilung, dass es keine Frist gebe, bis wann ein kartellrechtliches Prüfverfahren abgeschlossen sein muss.

Brüssel wacht darüber, dass sich europäische Firmen an geltendes Wettbewerbsrecht halten. Damit soll etwa verhindert werden, dass Monopole entstehen, die dann beispielsweise Preise für Verbraucher ungehemmt in die Höhe treiben könnten.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Condor | 15.01.2025 16:35

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Beitrag vom 16.01.2025 - 17:41 Uhr

Was ist denn ein "angemessener" Gewinnzuschlag? Ich glaube, genau hier liegt die Krux.

Angemessen ist hier, dass diesen Teil der Gelder sich der Erbringer der Leistung einstecken kann, und nicht der Konsument ...

Okay, vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich wollte wissen, welche Höhe des Gewinnzuschlags angemessen sei.

Die Lufthansa strebt mittelfristig eine Umsatzrendite von 8% an. Analysten erwarten für 2024 4,3%. Ich würde daher einen Gewinnzuschlag zwischen 4 bis 8% sehen.

Bei Kosten von 100 Euro pro Flug wären das also 4 bis 8 Euro. Bei 700 bis 1.100 Euro, die Condor für einen Roundtrip (z.B. ex Berlin, Stichprobe für April) aufruft, wären das also 8 bis 16 Euro mehr.

Daher glaube ich nicht, dass der Gewinnzuschlag die Krux ist :)

Dieser Beitrag wurde am 16.01.2025 17:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.01.2025 - 17:11 Uhr

Was ist denn ein "angemessener" Gewinnzuschlag? Ich glaube, genau hier liegt die Krux.

Angemessen ist hier, dass diesen Teil der Gelder sich der Erbringer der Leistung einstecken kann, und nicht der Konsument ...

Okay, vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich wollte wissen, welche Höhe des Gewinnzuschlags angemessen sei.
Beitrag vom 16.01.2025 - 16:39 Uhr

Was ist denn ein "angemessener" Gewinnzuschlag? Ich glaube, genau hier liegt die Krux.

Angemessen ist hier, dass diesen Teil der Gelder sich der Erbringer der Leistung einstecken kann, und nicht der Konsument ...


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