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Ihnen werden Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen. Die Beschuldigten sind 22 bis 45 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige.
Aktivisten hatten am 25. Juli 2024 in den frühen Morgenstunden die Sicherheitsumzäunung des Flughafengeländes mit Bolzenschneidern durchschnitten und dann ihre Handflächen mit Sekundenkleber an den Startbahnen festgeklebt.
Damit hatten sie den Flugbetrieb vollständig stillgelegt, bis Einsatzkräfte die Aktivisten mit Hammer und Meißel vom Asphalt gelöst hatten.
"Durch die vorübergehende Stilllegung entstand sowohl den betroffenen Fluggesellschaften als auch der den Flughafen betreibenden Fraport AG sowie weiteren Flughafenbetreibern ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden", so die Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Gegen einen achten Beschuldigten, der zum Tatzeitpunkt ein Heranwachsender war, wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft des Wohnorts abgegeben.
© dpa | 17.09.2025 12:51







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