Hohe Kosten
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Lufthansa droht mit Kürzungen an ostdeutschen Flughäfen
LEIPZIG - Die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden stehen nach Einschätzung der Lufthansa im Fokus möglicher weiterer Kürzungen im deutschen Flugverkehr.
"Wenn die Bundesregierung weiter zögert, markiert der aktuell ernüchternde Befund nicht einmal die Talsohle", heißt es in einem aktuellen öffentlichen Newsletter an politische Entscheidungsträger. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Lufthansa, die Konzerntochter Eurowings und andere in- und ausländische Airlines werden ihr Angebot weiter reduzieren, sollte es nicht zu Entlastungen bei Steuern und Gebühren kommen.
Neben den beiden ostdeutschen Flughäfen stehen auch Flughäfen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Fokus. Kein Netzplaner könne sich der betriebswirtschaftlichen Realität entziehen, schrieb der Konzern.
Bereits zuvor hatte Lufthansa-Airlines-Chef Jens Ritter den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt: "Die Liste der Flughäfen, die wir aus betriebswirtschaftlicher Sicht in den Blick nehmen müssen, ist lang: Bremen, Dresden, Köln, Leipzig, Münster, Nürnberg, Stuttgart - um nur einige zu nennen."
Auf Anfrage betonte Lufthansa, dass über konkrete Kürzungen im Sommerflugplan 2026 noch nicht entschieden sei. "Derzeit ist der Sommerflugplan 2026, der Ende März 2026 beginnt, in der Planung. Wir gehen von einer Veröffentlichung gegen Ende Oktober/Anfang November 2025 aus", sagte ein Sprecher.
Welche Verbindungen ab und in Deutschland reduziert oder gestrichen werden könnten, hänge "unter anderem auch von den weiteren politischen Entscheidungen ab".
© dpa-AFX | 25.09.2025 16:56
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Beitrag vom 29.09.2025 - 18:37 Uhr
Keineswegs. Wenn Sie sich an dem Wort Daseinsvorsorge (waren Sie nicht einer derjenigen, die diesen Begriff gerne anwenden?) aufhängen, dann lohnt ein genauerer Blick auf diese Formulierung.
Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.“ Darunter versteht das BVerfG diejenigen „Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“.[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. "
Perplexity gibt da eine etwas konkreter Auskunft, auf der Website auch mit Quellenangaben: "Zur Daseinsvorsorge nach dem Grundgesetz zählen konkret die existenziell notwendigen Leistungen und Güter, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Diese Leistungen sind nicht explizit im Grundgesetz definiert, sondern ergeben sich aus dem Sozialstaatsprinzip und der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) sowie der rechtlichen und politischen Praxis.
Konkrete Leistungen der Daseinsvorsorge
Im Wesentlichen umfasst die Daseinsvorsorge folgende Leistungsbereiche:
Versorgung mit Energie (Strom, Gas)
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Abfallbeseitigung und Müllentsorgung
Öffentlicher Verkehr und Verkehrsleistungen (Straßen, Schienen, Wasserwege)
Post- und Telekommunikationsdienste, einschließlich Internet
Gesundheitsdienste (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Pflege)
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen)
Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Friedhöfe und Krematorien
Soziale Einrichtungen und Wohlfahrtspflege
Sport-, Kultur-, Freizeitangebote
Wohnungswirtschaft, Bereitstellung von Wohnraum
Merkmale und Bedeutung
Diese Leistungen sind existentiell und diskriminierungsfrei bereitzustellen, wobei die konkreten Leistungen je nach kommunaler Entscheidung variieren können. Die Daseinsvorsorge umfasst sowohl hoheitliche (z.B. Polizei, Feuerwehr) als auch wirtschaftliche Leistungen (z.B. Energieversorgung durch kommunale Unternehmen)."
Danke, Perplexity kannte ich noch nicht.
Zeigt aber, dass jede Interpretation individuell ist. Hier werden zusätzlich die Wasserwege aufgeführt, die in Ihrem oberen Beispiel des Bundestages und aus dem Juraforum fehlen. Wenn wir jetzt noch die Aussage von ChatGBT dazunehmen, die Flugverbindungen zu den Inseln gehören zur Daseinsvorsorge und die Luftrettung auch, dann haben wir wieder alles beisammen. ;-)
Mir reicht die Aussage, dass es über Gesetze und Regulierungen eine verflichtete Vorsorge (zB Abfallentsorgung, Feuerwehr usw.) und fakultative Vorsorge (Sport/Kultur, Schwimmbäder usw.) gibt und jede Kommune selbst entscheidet, was sie in Letzterem anbietet.
Dieser Beitrag wurde am 29.09.2025 21:52 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 29.09.2025 - 17:07 Uhr
Keineswegs. Wenn Sie sich an dem Wort Daseinsvorsorge (waren Sie nicht einer derjenigen, die diesen Begriff gerne anwenden?) aufhängen, dann lohnt ein genauerer Blick auf diese Formulierung.
Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.“ Darunter versteht das BVerfG diejenigen „Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“.[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. "
Perplexity gibt da eine etwas konkreter Auskunft, auf der Website auch mit Quellenangaben: "Zur Daseinsvorsorge nach dem Grundgesetz zählen konkret die existenziell notwendigen Leistungen und Güter, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Diese Leistungen sind nicht explizit im Grundgesetz definiert, sondern ergeben sich aus dem Sozialstaatsprinzip und der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) sowie der rechtlichen und politischen Praxis.
Konkrete Leistungen der Daseinsvorsorge
Im Wesentlichen umfasst die Daseinsvorsorge folgende Leistungsbereiche:
Versorgung mit Energie (Strom, Gas)
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Abfallbeseitigung und Müllentsorgung
Öffentlicher Verkehr und Verkehrsleistungen (Straßen, Schienen, Wasserwege)
Post- und Telekommunikationsdienste, einschließlich Internet
Gesundheitsdienste (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Pflege)
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen)
Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Friedhöfe und Krematorien
Soziale Einrichtungen und Wohlfahrtspflege
Sport-, Kultur-, Freizeitangebote
Wohnungswirtschaft, Bereitstellung von Wohnraum
Merkmale und Bedeutung
Diese Leistungen sind existentiell und diskriminierungsfrei bereitzustellen, wobei die konkreten Leistungen je nach kommunaler Entscheidung variieren können. Die Daseinsvorsorge umfasst sowohl hoheitliche (z.B. Polizei, Feuerwehr) als auch wirtschaftliche Leistungen (z.B. Energieversorgung durch kommunale Unternehmen)."
Beitrag vom 29.09.2025 - 17:05 Uhr
Sorry, ich habe mich lediglich auf Ihre Aussage:
"Die Stadt Lübeck hat mehrfach begründet, dass der Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge gehöre, ..." bezogen. Dazu hatten Sie auf das Dokument 'Umdruck 17 - 156' verwiesen (mehrfach!?).
Dieses Dokument ist aber 'lediglich' ein Konzept der GmbH die den Airport betreiben sollte/ betrieben hat. Und, wie die Entwicklung zeigte, viele 'Wolkenkuckucksheime' enthielt.
Die Stadt Lübeck hat 'den Luftverkehr' daher wohl eher nicht als "Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge" begründet.
Na ja, sie haben sich scheinbar der Argumentation des Konzepts angeschlossen. Sie haben weiter in den Flughafen investiert, um den Standort Lübeck attraktiv zu halten. Sie haben nach 2010 über Jahre mitfinanziert und die Infrastruktur/Anbindung am und um den Flughafen ausgebaut.
Offensichtlich aber (seinerzeit) Hoffnung gehabt, den Airport von dieser GmbH Verlustfrei betreiben lassen zu können.
War ihnen wohl wichtig in die Zukunft des Standorts zu investieren, sozusagen Vorzusorgen.
Zumal ja alle darin gemachten positiven Zukunftsvisionen (z.B in Bezug auf die FR und WizzAir) sich als ziemlich falsch herausgestellt haben.
Das kommt schon mal vor, siehe Stuttgart 21
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Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.“ Darunter versteht das BVerfG diejenigen „Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“.[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. "
Perplexity gibt da eine etwas konkreter Auskunft, auf der Website auch mit Quellenangaben: "Zur Daseinsvorsorge nach dem Grundgesetz zählen konkret die existenziell notwendigen Leistungen und Güter, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Diese Leistungen sind nicht explizit im Grundgesetz definiert, sondern ergeben sich aus dem Sozialstaatsprinzip und der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) sowie der rechtlichen und politischen Praxis.
Konkrete Leistungen der Daseinsvorsorge
Im Wesentlichen umfasst die Daseinsvorsorge folgende Leistungsbereiche:
Versorgung mit Energie (Strom, Gas)
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Abfallbeseitigung und Müllentsorgung
Öffentlicher Verkehr und Verkehrsleistungen (Straßen, Schienen, Wasserwege)
Post- und Telekommunikationsdienste, einschließlich Internet
Gesundheitsdienste (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Pflege)
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen)
Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Friedhöfe und Krematorien
Soziale Einrichtungen und Wohlfahrtspflege
Sport-, Kultur-, Freizeitangebote
Wohnungswirtschaft, Bereitstellung von Wohnraum
Merkmale und Bedeutung
Diese Leistungen sind existentiell und diskriminierungsfrei bereitzustellen, wobei die konkreten Leistungen je nach kommunaler Entscheidung variieren können. Die Daseinsvorsorge umfasst sowohl hoheitliche (z.B. Polizei, Feuerwehr) als auch wirtschaftliche Leistungen (z.B. Energieversorgung durch kommunale Unternehmen)."
Danke, Perplexity kannte ich noch nicht.
Zeigt aber, dass jede Interpretation individuell ist. Hier werden zusätzlich die Wasserwege aufgeführt, die in Ihrem oberen Beispiel des Bundestages und aus dem Juraforum fehlen. Wenn wir jetzt noch die Aussage von ChatGBT dazunehmen, die Flugverbindungen zu den Inseln gehören zur Daseinsvorsorge und die Luftrettung auch, dann haben wir wieder alles beisammen. ;-)
Mir reicht die Aussage, dass es über Gesetze und Regulierungen eine verflichtete Vorsorge (zB Abfallentsorgung, Feuerwehr usw.) und fakultative Vorsorge (Sport/Kultur, Schwimmbäder usw.) gibt und jede Kommune selbst entscheidet, was sie in Letzterem anbietet.
Dieser Beitrag wurde am 29.09.2025 21:52 Uhr bearbeitet.
Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.“ Darunter versteht das BVerfG diejenigen „Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“.[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. "
Perplexity gibt da eine etwas konkreter Auskunft, auf der Website auch mit Quellenangaben: "Zur Daseinsvorsorge nach dem Grundgesetz zählen konkret die existenziell notwendigen Leistungen und Güter, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Diese Leistungen sind nicht explizit im Grundgesetz definiert, sondern ergeben sich aus dem Sozialstaatsprinzip und der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) sowie der rechtlichen und politischen Praxis.
Konkrete Leistungen der Daseinsvorsorge
Im Wesentlichen umfasst die Daseinsvorsorge folgende Leistungsbereiche:
Versorgung mit Energie (Strom, Gas)
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Abfallbeseitigung und Müllentsorgung
Öffentlicher Verkehr und Verkehrsleistungen (Straßen, Schienen, Wasserwege)
Post- und Telekommunikationsdienste, einschließlich Internet
Gesundheitsdienste (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Pflege)
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen)
Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Friedhöfe und Krematorien
Soziale Einrichtungen und Wohlfahrtspflege
Sport-, Kultur-, Freizeitangebote
Wohnungswirtschaft, Bereitstellung von Wohnraum
Merkmale und Bedeutung
Diese Leistungen sind existentiell und diskriminierungsfrei bereitzustellen, wobei die konkreten Leistungen je nach kommunaler Entscheidung variieren können. Die Daseinsvorsorge umfasst sowohl hoheitliche (z.B. Polizei, Feuerwehr) als auch wirtschaftliche Leistungen (z.B. Energieversorgung durch kommunale Unternehmen)."
"Die Stadt Lübeck hat mehrfach begründet, dass der Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge gehöre, ..." bezogen. Dazu hatten Sie auf das Dokument 'Umdruck 17 - 156' verwiesen (mehrfach!?).
Dieses Dokument ist aber 'lediglich' ein Konzept der GmbH die den Airport betreiben sollte/ betrieben hat. Und, wie die Entwicklung zeigte, viele 'Wolkenkuckucksheime' enthielt.
Die Stadt Lübeck hat 'den Luftverkehr' daher wohl eher nicht als "Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge" begründet.
Na ja, sie haben sich scheinbar der Argumentation des Konzepts angeschlossen. Sie haben weiter in den Flughafen investiert, um den Standort Lübeck attraktiv zu halten. Sie haben nach 2010 über Jahre mitfinanziert und die Infrastruktur/Anbindung am und um den Flughafen ausgebaut.
Offensichtlich aber (seinerzeit) Hoffnung gehabt, den Airport von dieser GmbH Verlustfrei betreiben lassen zu können.
War ihnen wohl wichtig in die Zukunft des Standorts zu investieren, sozusagen Vorzusorgen.
Zumal ja alle darin gemachten positiven Zukunftsvisionen (z.B in Bezug auf die FR und WizzAir) sich als ziemlich falsch herausgestellt haben.
Das kommt schon mal vor, siehe Stuttgart 21