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Die 45 Jahre alte Frau und der 27 Jahre alte Mann waren im August 2024 als Aktivisten der sogenannten Letzten Generation auf das Flughafengelände gelangt. Dort hatten sie sich mit je einer Hand auf einem Zubringer einer Start- und Landebahn festgeklebt und so den Flugbetrieb zeitweise lahmgelegt.
Insgesamt mussten 20 Flüge annulliert werden. Ein Flug wurde nach Düsseldorf umgeleitet. Drei Flugzeuge, die sich schon auf dem Weg zur Startbahn befanden, kehrten zum Gate zurück. "Einen viel schwerwiegenderen Hausfriedensbruch kann man sich ja gar nicht vorstellen", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Elf und neun Monate auf Bewährung
Der bereits wegen Straßenblockaden vorbestrafte 27-Jährige wurde zu elf Monaten Haft verurteilt, die nicht rechtskräftig vorbestrafte 45-Jährige zu neun Monaten. Beide Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen beide Angeklagte jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen sowie 300 Stunden unentgeltliche Arbeit verrichten.
Laut Gericht hatten sich die beiden Angeklagten am frühen Morgen des 15. August 2024 mit einem Bolzenschneider durch den Außenzaun des Flughafengeländes geschnitten und anschließend festgeklebt. Rund 3.000 Fluggäste seien unmittelbar, rund 13.000 mittelbar von der Aktion betroffen gewesen, wobei dem Flughafen durch Einnahmeeinbußen mindestens rund 50.000 Euro entgangen seien, so das Gericht.
Nach Angaben der Letzten Generation gab es an jenem Tag ähnliche Störaktionen auch auf den Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart und Nürnberg.
© dpa | 06.10.2025 21:48
Kommentare (2) Zur Startseite
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Und nun könnte die Freiheitsstrafe als letzte Warnung zur Bewährung ausgesetzt worden sein. Ich bin auf dem Gebiet aber auch kein Fachmann. Ist nur eine Vermutung.
Vllt verstehe ich auch einfach als Juristenlaie das Wort Bewährung nicht.