
Am 8. November 2020 ist am Flughafen Tegel zum letzten Mal ein Linienflugzeug abgehoben., © Andreas Spaeth
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Der Umwandlungsstopp betrifft demnach zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Diese seien grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet.
Hinzu kommen 13 weitere Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt. Dazu gehören Teile des Flughafens Tegel in Berlin und der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck in Bayern. Die betroffenen Liegenschaften sollen Teil der "strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr" werden - also kurzfristig von der Bundeswehr bei Bedarf genutzt werden können.
Strich durch kommunale Pläne?
Damit könnten Pläne der Kommunen für die Nutzung der Areale durchkreuzt werden. "Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen", sagte Nils Hilmer, Staatssekretär im Verteidigungsministerium. "Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen."
Die Umwandlung von Bundeswehrstandorten für zivile Zwecke war in den frühen 1990er Jahren nach Ende des Kalten Kriegs begonnen worden und nach Aussetzung der Wehrpflicht in den 2010er Jahren fortgesetzt.
Nun bleibt die Bundeswehr vorerst in Tegel. "Die Bundeswehr hat aufgrund der Sicherheitslage und des notwendigen Aufwuchses der Streitkräfte das Land Berlin informiert, dass aus heutiger Sicht die Liegenschaft Tegel Nord noch bis in die 2040er Jahre teilweise vom Militär genutzt werden muss"", teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen auf dpa-Anfrage mit.
Dort sind die Hubschrauber der Flugbereitschaft des Bundes stationiert. "Einen Teil des Areals kann das Land Berlin allerdings schon zeitnah übernehmen, etwa für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung. Wann langfristig die übrigen Flächen überlassen werden können, hängt von der Sicherheitslage und dem Bedarf der Streitkräfte ab."
Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat im Mai 2024 aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen für eine möglichst schnelle vollständige Verlegung der Hubschrauberstaffel des Bundes von Tegel zum Flughafen BER in Schönefeld zu ergreifen.
Im vergangenen November hieß es offiziell, das Verteidigungsministerium habe dem Senat bestätigt, eine Verlegung im ersten Quartal 2026 anzustreben.
Das vom Senat bereits seit Jahren angekündigte neue Schumacher-Quartier auf dem ehemaligen Flughafengelände ist der Bauverwaltung zufolge von den jüngsten Plänen aus dem Verteidigungsministerium nicht tangiert.
Es gehe nur um das Areal Tegel Nord, das seit jeher von der Bundeswehr genutzt werde, so der Sprecher der Senatsverwaltung. "Ausdrücklich nicht betroffen sind die übrigen Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel und deren Entwicklungen."
Dazu gehörten der Wohnungsbau im Schumacher-Quartier, das Gründungszentrum Urban Tech Republic, die Berliner Hochschule für Technik (BHT) und die Rettungsakademie der Berliner Feuerwehr (BFRA). Berlin will Tegel zu einem Forschungscampus umbauen - die Nachnutzung dürfte den bisher veranschlagten Kostenrahmen aber deutlich sprengen.
© dpa-AFX | Abb.: Berliner Flughäfen | 28.10.2025 10:00






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