
Am 8. November 2020 ist am Flughafen Tegel zum letzten Mal ein Linienflugzeug abgehoben., © Andreas Spaeth
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Der Umwandlungsstopp betrifft demnach zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Diese seien grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet.
Hinzu kommen 13 weitere Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt. Dazu gehören Teile des Flughafens Tegel in Berlin und der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck in Bayern. Die betroffenen Liegenschaften sollen Teil der "strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr" werden - also kurzfristig von der Bundeswehr bei Bedarf genutzt werden können.
Strich durch kommunale Pläne?
Damit könnten Pläne der Kommunen für die Nutzung der Areale durchkreuzt werden. "Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen", sagte Nils Hilmer, Staatssekretär im Verteidigungsministerium. "Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen."
Die Umwandlung von Bundeswehrstandorten für zivile Zwecke war in den frühen 1990er Jahren nach Ende des Kalten Kriegs begonnen worden und nach Aussetzung der Wehrpflicht in den 2010er Jahren fortgesetzt.
Berlin will Tegel zu einem Forschungscampus umbauen - die Nachnutzung dürfte den bisher veranschlagten Kostenrahmen aber deutlich sprengen.
© dpa-AFX | Abb.: Berliner Flughäfen | 28.10.2025 10:00






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