Eurowings klagt
Älter als 7 Tage

Lufthansa trifft Flughafenblockierer vor Gericht

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MÜNCHEN - Erneut wird eine Flughafen Protestziel der Letzten Generation: Störer haben das Lufthansa-Drehkreuz München zu Ferienbeginn zeitweise stillgelegt. Nicht der erste Fall. Lufthansa will sechsstellige Schadensersatzansprüche gegen Teilnehmer solcher Aktionen jetzt vor Gericht durchsetzen.

Lufthansa geht zivilrechtlich gegen Teilnehmer von drei Störaktionen an Flughäfen vor. Stellvertretend für alle betroffenen Konzernairlines macht Eurowings 740.000 Euro Schadensersatz geltend.

Einer schriftlichen Zahlungsaufforderung hätten "alle Beschuldigten widersprochen", äußerte sich ein Lufthansa-Sprecher gegenüber der "Bild" zum aktuellen Sachstand. "Daher wird aktuell eine Schadensersatzklage vorbereitet."

Konkret geht es um drei Vorfälle. Bei Protesten am 13. Juli 2023 am Flughafen Hamburg waren 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe (LH, Eurowings, Swiss) und 8.500 Passagiere betroffen. Dabei sei Lufthansa ein Schaden von 400.000 Euro entstanden. Ebenfalls am 13. Juli 2023 waren am Flughafen Düsseldorf 24 Flüge und 3.000 Passagiere betroffen. Schaden: 220.000 Euro.

Bei Protesten am Flughafen Berlin-Brandenburg im November 2022 listete die Airline 35 Flüge und 5.000 Passagiere auf, Schaden für Lufthansa: 120.000 Euro.

Flughafen München zeitweise dicht

Sechsstellige Forderungen dürften auch auf Teilnehmer der jüngsten Protestaktion zukommen. Am Samstagmorgen hatten sich Personen Zutritt zu Flugbetriebsflächen des Flughafens München verschafft - und dort festgeklebt.

60 Flüge mussten zum Beginn der Pfingstferien komplett gestrichen werden, 14 Maschinen starteten verspätet. Mehrere ankommende Flüge wurden umgeleitet. Erst nach knapp zwei Stunden konnte der Flughafen wieder zum Regelbetrieb übergehen.
© aero.de | Abb.: Letzte Generation | 21.05.2024 06:48

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Beitrag vom 21.05.2024 - 19:00 Uhr
Und dazu bitte auch alle Einsatzkosten der beteiligten Organisationen, Entgeltausfälle der Flughäfen und Ladenbetreiber ( nach Statistik, Umsatz pro Pax), Folgekosten einzelner Reisender und als Schmankerl die Umsatzausfälle der Tankgesellschaften!

Dann müsste man aber selbiges von jedem verlangen, der durch mutwilliges Verhalten (z.B. Rasen...) einen Verkehrsunfall mit entsprechenden Folgen verursacht.
Und von den Bauern, die mit ihren unsäglichen Blockaden und Aktionen Menschenleben gefährdet haben!
Beitrag vom 21.05.2024 - 15:30 Uhr
Und dazu bitte auch alle Einsatzkosten der beteiligten Organisationen, Entgeltausfälle der Flughäfen und Ladenbetreiber ( nach Statistik, Umsatz pro Pax), Folgekosten einzelner Reisender und als Schmankerl die Umsatzausfälle der Tankgesellschaften!

Dann müsste man aber selbiges von jedem verlangen, der durch mutwilliges Verhalten (z.B. Rasen...) einen Verkehrsunfall mit entsprechenden Folgen verursacht.
Beitrag vom 21.05.2024 - 14:13 Uhr
Und dazu bitte auch alle Einsatzkosten der beteiligten Organisationen, Entgeltausfälle der Flughäfen und Ladenbetreiber ( nach Statistik, Umsatz pro Pax), Folgekosten einzelner Reisender und als Schmankerl die Umsatzausfälle der Tankgesellschaften!

Wird so nicht passieren. Im deutsche Recht müssen Sie für Schadenersatzforderungen eine eindeutige Abhängigkeit von Ereignis (Blockade) und Schaden (Umsatzausfall) nachweisen, Durchschnittswerte o.ä. zählen da nicht. Einem Ladenbetreiber wird so was kaum gelingen. Die LH tut sich da deutlich leichter. Und wenn LH dass wirklich konsequent bis zum Ende durchzieht und vor Gericht gewinnt, dürfte die Summe pro Person auch ohne zusätzliche Forderungen recht hoch ausfallen. Entweder hat das dann einen abschreckenden Effekt auf solche Störer oder aber es ist Ihnen unabhängig vom Betrag eh egal.


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