Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel präsentiert. Damit wird das seit 2004 geltende Recht ergänzt. Neu ist etwa, dass die EU-weiten Garantien nicht nur für Direktflüge, sondern auch für Anschlussflüge gelten sollen.
Wer mit mehr als fünf Stunden Verspätung am endgültigen Ziel ankommt, erhält Entschädigung von bis zu 600 Euro. Zudem darf ein Kunde auch dann seinen Rückflug nutzen, wenn er den Hinflug verfallen ließ. Auch wer mehr als eine Stunde im Flugzeug am Boden warten muss, hat künftig Anspruch darauf, dass die Toiletten zugänglich sind und die Heizung funktioniert.
Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Vorschlägen noch zustimmen. Die Regeln könnten somit frühestens im nächsten Jahr in Kraft treten.
Nach Ansicht der EU-Kommission nutzen die Airlines bislang Schlupflöcher und rechtliche Unklarheiten der geltenden EU-Verordnung. Immer wieder mussten Verbraucher in Prozessen deshalb ihr Recht einklagen. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof mehrfach zugunsten von Passagieren entschieden. Die EU will nun vor allem den Begriff der höheren Gewalt konkretisieren, auf sich Airlines oft berufen, um Schadensersatzforderungen zu entgehen.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sagte: "Es ist sehr wichtig, dass die Fluggastrechte nicht nur auf dem Papier bestehen. Wir alle müssen uns darauf berufen können, wenn es am Flughafen schief läuft."
© dpa | 13.03.2013 14:34
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