Flug 4U-9525
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Co-Pilot war am Absturztag krankgeschrieben

Absturzstelle 4U9525
Absturzstelle 4U9525, © BEA

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DÜSSELDORF - Der Copilot des abgestürzten Germanwings-Fluges hat nach Erkenntnissen der Ermittler vor seinem Arbeitgeber eine Erkrankung verheimlicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf fand in der Wohnung des 27-Jährigen "zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen".

Abschiedsbrief oder Bekennerschreiben wurden nicht gefunden, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Ermittler hatten am Donnerstag zwei Wohnungen des Mannes durchsucht, der aus Montabaur bei Koblenz stammte und seit 2013 als Copilot für Germanwings flog.

Sichergestellt wurden demnach Dokumente, "die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Über die Art der Erkrankung wurde nichts mitgeteilt, die Ermittler hatten aber nach Hinweisen auf ein psychisches Leiden gesucht.

Der 27-Jährige steht im Verdacht, den Kapitän des Flugs 4U 9525 aus dem Cockpit ausgesperrt und den Airbus mit 150 Menschen an Bord mit Absicht auf Todeskurs gebracht zu haben.

Airlines in Deutschland und weltweit ziehen schnell Konsequenzen aus dem Vorfall und verschärfen ihre Regeln für die Besetzung im Cockpit. Kein Pilot soll sich künftig mehr allein dort aufhalten dürfen. 
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: world-of-aviation.de, Björn Schmitt Aviation Photography | 27.03.2015 12:39

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Beitrag vom 27.03.2015 - 17:57 Uhr
Ohne die Natur der Krankheit zu kennen, die zur Krankschreibung führte, ist alles Spekulation. Man könnte zB auch spekulieren, daß die Krankheit eine körperliche Krankheit war, die während des Fluges zu einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krampfanfall führte mit möglicherweise ungewolltem Eingriff in die AP-Bedienung. Gleichzeitig eine klemmende Cockpittür wie zB bei Air India (5/13, A320-200).
Sie müssen aber noch erwähnen, dass gleichzeitig noch ein Hubschrauber vorbeikam und einen schweren Stein auf der Flugzeugnase abgelegt hat. Nur mal der Vollständigkeit halber.
Mal abwarten, ob die Krankschreibung der Schlüssel zum Motiv sein könnte. Beispielsweise dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Debatte stand wegen der Geschichte. Und der Traum vom Fliegen wenigstens im Flugzeug enden sollte. Aber dann hätte er ja auch den Segelflieger nehmen können.
Beitrag vom 27.03.2015 - 17:50 Uhr
Ohne die Natur der Krankheit zu kennen, die zur Krankschreibung führte, ist alles Spekulation. Man könnte zB auch spekulieren, daß die Krankheit eine körperliche Krankheit war, die während des Fluges zu einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krampfanfall führte mit möglicherweise ungewolltem Eingriff in die AP-Bedienung. Gleichzeitig eine klemmende Cockpittür wie zB bei Air India (5/13, A320-200). Wie gesagt, alles Spekulation. Weiß jemand, ob das Auslösen der Türblockierung von innen im FDR aufgezeichnet wird ?
Beitrag vom 27.03.2015 - 17:11 Uhr
Übrigens ist eine Krankschreibung eine Empfehlung des Arztes, aber kein striktes Arbeitsverbot.
naja, das sehen die Berufsgenossenschaften aber anders.

Googeln Sie doch einfach mal nach:
arbeiten krankschreibung erlaubt

hängt davon ab, wann die Krankschreibung ausgestellt wurde... wenn man 3 Wochen krank geschrieben ist, und nach 2 1/2 wieder aufschlägt stimmt das. Wenn man einen Tag nach der Ausstellung der Bescheinigung wieder am Start ist, die für längere Zeit ausgestellt ist, dann stimmt was nicht und wär ich der Versicherungsträger würd ich mal grobe Fahrlässigkeit prüfen.
Naja... solche Details werden wir sicher nicht erfahren, hätte, wäre, wenn


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