Flug 4U9525
Älter als 7 Tage

Lufthansa lässt Zwei-Personen-Regel überprüfen

germanwings Airbus A319
Germanwings Airbus A319, © Ingo Lang

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FRANKFURT - Als sich drei Tage nach dem Germanwings-Absturz abzeichnete, dass der Co-Pilot das Unglück absichtlich herbeigeführt hat, empfahl die EASA, dass neben einem qualifizierten Piloten immer eine zweite Person im Cockpit zugegen sein sollte. Zwei Jahre nach 4U9525 überprüft Lufthansa die Regel.

Zwar habe sich Lufthansa noch nicht festgelegt, ob sie weiterhin an der Zwei-Personen-Regel festhalte oder das Prinzip verwerfe. Doch werde das Verfahren "aktuell geprüft und bewertet", erklärte die Airline gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Das Magazin will von Piloten und Flugbegleitern aus dem Kranich-Konzern zudem erfahren haben, dass die Regel schon im Mai kippen könnte.

Die Pilotenvereinigung Cockpit sehe das Verfahren ohnehin kritisch, denn "die Tür zum Cockpit bleibe durch den Personalwechsel zu lange offen, was Terroristen ein Eindringen erleichtere". Dieses Argument ließ eine Task Force der EASA allerdings schon 2015 nicht gelten.

Die Zwei-Personen-Regel sei "bereits vor der EASA-Empfehlung von Fluggesellschaften in vielen Ländern praktiziert" worden, merkt der Abschlussbericht der französischen Unfallermittlungsbehörde BEA an. Es sei "diesbezüglich von keinen Vorkommnissen berichtet" worden. Das BEA attestierte dem Verfahren "möglichen Nutzen für die Flugsicherheit".

Die Kabinengewerkschaft UFO bemängelt laut "Focus" mangelnde Schulung der Flugbegleiter, die im Cockpit warten sollen, sobald es einer der Piloten verlässt.

Ein Lufthansa-Sprecher bestätigte am Freitag, dass die Regel aktuell auf ihre Risiken untersucht werde. Auch die Airlines Air Berlin, Tuifly und Condor seien in dieser Hinsicht aktiv, ergänzte eine Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) in Berlin. Hintergrund sei eine entsprechende Prüfempfehlung der EASA aus dem Juli 2016.

USA schreiben Zwei-Personen-Regel vor

In den Vereinigten Staaten wird die ständige Anwesenheit von zwei Personen im Airlinecockpit von der FAA zwingend vorgeschrieben. In Europa behielten die Fluggesellschaften hingegen auch nach der Germanwings-Katastrophe Entscheidungsspielräume in der Frage, unter welchen Bedingungen Piloten ihren Arbeitsplatz im Flug kurzzeitig verlassen dürfen.

Am Vormittag des 24. März 2015 sperrte sich Co-Pilot Andreas L. ins Cockpit des Airbus A320 D-AIPX von Germanwings ein und begann einen kontrollierten Sinkflug in die französischen Seealpen. Alle 144 Passagiere und die sechs Mann starke Flugbesatzung fanden den Tod.
© aero.de | Abb.: Ingo Lang | 24.03.2017 08:56

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Beitrag vom 29.03.2017 - 16:58 Uhr
Sorry, wo ist den genau die sachliche Stelle in dem Beitrag? Leeres Stroh, getränkt mit jeder Menge an einseitiger Emotionalität. Sachlich ist dann was anderes. Es wird nur rumgeheult wie schlimm alles geworden sein soll. Was soll das?

Zumindest sachlicher als Ihr Beitrag!

Hab Sie schon fast vermisst;-) Happy trolling...
Beitrag vom 29.03.2017 - 16:24 Uhr
Sorry, wo ist den genau die sachliche Stelle in dem Beitrag? Leeres Stroh, getränkt mit jeder Menge an einseitiger Emotionalität. Sachlich ist dann was anderes. Es wird nur rumgeheult wie schlimm alles geworden sein soll. Was soll das?

Dieser Beitrag wurde am 29.03.2017 16:26 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.03.2017 - 17:17 Uhr
Eine ziemlich sachliche Betrachtung der Folgen des GWI Absturzes für den Alltag der Crews:

 https://flugundzeit.blog/2017/03/26/germanwings-absturz-und-die-auswirkungen/

Dieser Beitrag wurde am 28.03.2017 17:18 Uhr bearbeitet.


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