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Bei den Beratungen des Bundesrats zum sogenannten Haushaltsbegleitgesetz bestätigte die Länderkammer am Freitag eine entsprechende Empfehlung des Haushaltsausschusses im Bundestag. Nach der Ende Oktober vereinbarten Regelung werden Flüge auf Inseln, die maximal 100 Kilometer vor der Küste liegen und nicht durch Schienen- oder Straßenverkehr mit dem Festland verbunden sind, von der Abgabe befreit. Die Landesregierung wertete den Beschluss als Erfolg.
"Niedersachsen hat sich in Berlin durchgesetzt", sagte Ministerpräsident David McAllister (CDU). Die Küstenländer hatten sich gemeinsam für eine Ausnahme der Inselflüge von den finanziellen Mehrbelastungen stark gemacht. Insgesamt wird das Fliegen aber teurer. Fluglinien sollen je nach Entfernung eine Luftverkehrsabgabe von 8, 25 oder 45 Euro pro Passagier zahlen. Die Mehrkosten dürften die Fluggesellschaften auf die Verbraucher abwälzen.
© dpa-AFX | 26.11.2010 21:43
Kommentare (3) Zur Startseite
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Oder kennt ihr noch eine deutsche Insel die mehr als 100km entfernt ist? ;-)