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Ryanair kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die irische Gesellschaft hatte den Piloten am 1. Oktober mitgeteilt, dass sie zum 4. November versetzt würden, da der Standort in Eindhoven geschlossen werde.
Die Piloten hatten dagegen geklagt und angeführt, dass die Zwangsversetzung eine Reaktion auf die jüngsten Streiks von Mitarbeitern sei. Darin gab das Gericht den Piloten nun recht: "Es hat allen Anschein, dass der Beschluss als Sanktion auf frühere Streikaktionen genommen wurde."
Ryanair hatte erklärt, dass der Standort in Eindhoven aus Kostengründen aufgegeben werde. Die Versetzung sei nach irischem Arbeitsrecht erlaubt. Das aber ließ das Gericht nicht gelten. Die Versetzung sei sehr einschneidend für die Piloten. Dafür müsse ein Arbeitgeber schwerwiegende Gründe haben. Nach Ansicht des Gerichts aber hatte die Fluggesellschaft die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der Schließung nicht nachgewiesen.
© aero.de | 01.11.2018 16:50
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