Im Terminal 1B des Frankfurter Flughafens, © world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen streitet deswegen vor dem Düsseldorfer Landgericht mit den Reiseunternehmen Alltours und Schauinsland.
Die Verbraucherschützer halten kurzfristig verschobene An- und Abflüge für rechtswidrig und wollen, dass die Unternehmen diese gängige Praxis beenden. Der Bundesverband hat deshalb insgesamt 15 Reiseveranstalter und Airlines abgemahnt. Nach Angaben der Verbraucherschützer wurden drei Verfahren in erster Instanz gewonnen und gehen bereits in die zweite Runde.
Hinter dem einschränkenden Hinweis der Buchungsbestätigung stecke keine kundenfeindliche Praxis, versichert Harald Rutert, der Anwalt des Reiseveranstalters Schauinsland. In dem beklagten Fall habe es sich um den Flug eines Frühbuchers gehandelt. Und bei Flügen, die Monate vor Reiseantritt gebucht werden, stehe für die Airlines zwar der Flugtag fest, aber noch keine genaue Abflugzeit.
Der Richter der 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts machte deutlich, dass er Zweifel habe, ob diese Praxis, wie von den Verbraucherschützern gefordert, untersagt werden könne. "Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Flug morgens um 6.00 Uhr oder erst abends um 22.00 Uhr startet", betonte er. Doch die Verbraucher hätten die Reise in Kenntnis dieses Umstands abgeschlossen. Eine Entscheidung will das Landgericht am 4. Juli verkünden.
© dpa | 31.05.2012 07:37
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