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Flugsicherung beschleunigt Prüfung von Bauanträgen

Cassidian
Radarantenne, © Cassidian
LANGEN - Das für die Prüfung und Genehmigung von Bauanträgen in der Nähe von Flugsicherungsanlagen zuständige Bundesamt für Flugsicherung will mit Hilfe eines Online-Portals seine Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Dies soll auch den Luftfahrtbehörden der Länder helfen, wenn diese die Auswirkungen des Baus von Windkraftanlagen prüfen müssen.

Mit Hilfe des neuen, webbasierten Geoinformationssystems "GIS", das bereits den Betrieb aufgenommen habe, wolle man ab sofort Genehmigungsverfahren für Bauwerke im Schutzbereichen um Anlagen der Flugsicherung beschleunigen, teilte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in Langen mit. Nutzer der neuen GIS-Anwendung seien neben dem BAF insbesondere die Luftfahrtbehörden der 16 Bundesländer und die Flugsicherungsorganisationen in Deutschland.

Die webbasierte Lösung liefere schnell und anschaulich Klarheit darüber, ob ein geplantes Bauwerk flugsicherungstechnische Anlagen in ihrer Funktion stören könne und ob deshalb eine Detailprüfung vorgenommen werden müsse. Diese Klärung schreibe Paragraf 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) vor. Die Antragsteller, zum Beispiel Betreiber von Windkraftanlagen, erhielten dadurch in kürzerer Zeit als bisher Rechts- und Planungssicherheit.

Bei Eingabe der Geo-Koordinaten und der Höhe des Bauwerks könne die Verwaltung innerhalb kurzer Zeit die Auswirkungen bewerten. Zudem würden den Nutzern genaues Kartenmaterial und exakte Daten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, die untereinander ausgetauscht werden könnten.

Durch die kurzfristig über das Internet verfügbare Aussage, ob sich ein Bauwerk innerhalb des Anlagenschutzbereichs oder im Hindernisfreiheitsbereich einer flugsicherungstechnischen Anlage befinde, trage diese Anwendung wesentlich zur Prozessbeschleunigung bei Genehmigungsverfahren bei.

Grundlage der Anwendung sei ein von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO festgelegtes zweistufiges Genehmigungsverfahren. Die GIS-Anwendung beschleunige nun Stufe I dieses Verfahrens.
© www.flugrevue.de/Sebastian Steinke | 22.06.2012 20:02


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