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Airlines müssen Passagiere auch bei Streiks entschädigen

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LUXEMBURG - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Verbraucher haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von der Airline aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitgenommen werden.

Das haben die Richter am Donnerstag in Luxemburg in zwei Urteilen entschieden (Rechtssachen C-321/11 und C-22/11). Dies betreffe zum Beispiel Umbuchungen auf einen späteren Flug als Folge eines Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn die Fluggesellschaft Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbucht, obwohl die Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichen.
© dpa-AFX | 04.10.2012 13:27

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Beitrag vom 04.10.2012 - 17:28 Uhr
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es nicht um Passagiere die direkt vom Streik betroffen sind.
Vielmehr wurden wohl PAXe zwangsumgebucht, die am nächsten Tag der "Streikfolgebeseitigung" im Wege standen; Sprich: Hatten wohl Plätze auf regulär stattfinden Flügen gebucht, mussten aber in Folge von Umorganisation nach Streik sitzen bleiben/anders fliegen.

Die Diskussion gab es schon mal an anderer Stelle in Folge der Vulkanproblematik:
Damals war es so, dass nach Wiederaufnahme der Flüge zuerst du regulär gebuchten PAXe fliegen durften und erst danach wurde mit gestrandeten aufgefüllt.

IMHO schon ein Unterschied.
Beitrag vom 04.10.2012 - 16:57 Uhr
So langsam bekomme ich den Eindruck, der EUGH will die Europäischen Airlines in den Ruin treiben. Man müsste die Urteile im Einzelnen mal genau durchlesen, hier liegt aber vieles absolut nicht im Einflußbereich der Airlines und die Entschädigungen stehen in keinem Verhältnis zum Flugpreis.
Und wann ist der Passagier "rechtzeitig" am Gate? Alles sehr fragwürdig...
Beitrag vom 04.10.2012 - 15:33 Uhr
Gab es denn nicht erst vor wenigen Wochen ein komplett gegensätzliches Urteil, oder erinnere ich mich hier falsch?


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