Fluggastrechte
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Verband: Neuregelung geht zu Gunsten der Airlinebranche

Flughafen München
Am Flughafen München, © Werner Hennies, Flughafen München GmbH

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BERLIN - Die geplante Neuregelung der Fluggastrechte in Europa wird nach Ansicht von Kritikern zulasten der Passagiere gehen. Bei Verspätungen von Flügen bekämen sie seltener eine Entschädigung. Außerdem könnten Fluggesellschaften dann häufiger als bisher mit Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände" eine Ausgleichszahlung verweigern, bemängelte der europäische Fahrgast-Dachverband European Passengers' Federation (EPF) am Donnerstag.

"Setzen sich die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung mit ihren Änderungen durch, gehen rund 72 Prozent der Passagiere, die derzeit Entschädigungen fordern können, künftig leer aus", sagte EPF-Vorstandsmitglied Josef Schneider in Berlin. Die neuen Fluggastrechte können frühestens im nächsten Jahr in Kraft treten. Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem im März vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen. Das seit 2004 geltende Recht soll damit ergänzt werden.

Neu ist etwa, dass die EU-weiten Garantien nicht nur für Direktflüge, sondern auch für Anschlussflüge gelten sollen. Wer mit mehr als fünf Stunden Verspätung am endgültigen Ziel ankommt, erhält Entschädigung von bis zu 600 Euro. Zudem darf ein Kunde auch dann seinen Rückflug nutzen, wenn er den Hinflug verfallen ließ.

Die EPF hält die von der EU-Kommission vorgeschlagene Unterscheidung von inner- und außereuropäischen Flügen und die neuen Verspätungsregeln für problematisch. So hätten Passagiere derzeit bereits nach drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung, nach den EU-Plänen künftig erst nach fünf Stunden. Bei Langstreckenflügen über das EU-Gebiet hinaus sollen Airlines sogar erst nach neun bis zwölf Stunden zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sein.

Besonders kritisch beurteilt die EPF geplante Ausnahmen. So sollen künftig technische Defekte an Flugzeugen als "außergewöhnliche Umstände" gelten. Sie wären dann ein Grund, keinen Ausgleich zahlen zu müssen. Bislang gehören sie zum normalen Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft.
© dpa-AFX | Abb.: TUIFly | 29.08.2013 16:56

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Beitrag vom 01.09.2013 - 18:28 Uhr
Lieber JG1965, ich persönlich finde die Fluggastrechte völlig ausreichen bzw. sogar besser als zuvor (hier noch mal zum Nachlesen:  http://www.spiegel.de/reise/aktuell/fluggastrechte-was-die-aenderungen-fuer-passagiere-bedeuten-a-888658.html). Niemand zwingt dich mit dem Flugzeug zu fliegen. Sei doch froh das du so günstig fliegen kannst, vor einiger Zeit hättest du dir das gar nicht leisten können.
Beitrag vom 01.09.2013 - 13:50 Uhr
Der europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden dass eine Airline auch bei sog. außergewöhnlichen Umständen für Verpflegung / Unterbringung zu sorgen hat. Es geht bei dieser Änderung nur um die Entschädigung.

Bei Deinem Beispiel mit der Kreuzfahrt denke ich das der Reiseveranstalter, bei dem Du Kreuzfahrt und Anreise im Paket buchst, in der Pflicht steht. Wenn Du es getrennt buchst dann gehst Du halt leer aus, aber das ist bei Anschlussflügen nicht anders.

Auch wird das Recht nach 5 Stunden die Reise abzubrechen meines Wissens davon nicht berührt.

Als Geschäftsreisender hast übrigens Du als Privatperson einen Anspruch und nicht Deine Firma. Ich denke das LBA/EASA sollte die Anzahl der Verspätungen durch technische Probleme überwachen und sollte sie in Zukunft steigen, gegensteuern.


Dieser Beitrag wurde am 01.09.2013 13:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.09.2013 - 13:03 Uhr
@dhu1976 welche Argumente habe ich hier bitte vorgebracht die dich so in Aufregung versetzen das Du mich so angehst???

Ich habe ledeglich gesagt das der technische Zustand und damit ein defekt der zu einer wesentlichen Flugverspätung führt wohl doch eher im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt und daher auch solche Verspätungen, meiner Meinung nach, kompensiert werden sollten.

Wieso bitte schön soll ich als Passagier der gekniffe sein? Ich habe doch nix verkehrt gemacht, war ewig vor Abflug da usw.
Soll ich dann bitte schön auf den Kosten für das Hotel sitzen bleiben weil der Anschlußflug nicht erreicht wird, oder anderes konkrektes Beispiel ich gehe im Oktober auf eine Kreuzfahrt ab Barcelona. Ich muss bis 18:00 Uhr an Bord des Schiffes sein. Habe einen Flug gebucht so das ich um 12:00 Uhr in BCN bin, jetzt stellen wir uns mal vor der Flug hat ein Verspätung von 4 Std. auf Grund eines tech. Defektes und ich erreiche deshalb nicht mehr mein Schiff.
Soll dann das einzige was ich bekomme ein ups sorry von der Fluggesellschaft sein ?

Jetzt komme mir bitte keiner mit dann musste halt einen Tag vorher fliegen oder so, wenn wir anfangen so zu argumentieren dann brauche ich keinen Flugverkehr mehr ein Geschäftsmann der einen Termin hat fliegt auch nicht 1 Tag vorher ...
außerdem wer Garantiert mir dann das dann in Zukunft nicht alles zu einem tech. Defekt wird und sich die Fluggesellschaften dahinter verstecken ???

natürlich muß safety vor allem sein und ich rede nicht von Ausgleichszahlungen wenn ein Flieger ne Stunde oder anderhalb zu spät ankommt sondern von wirklichen massiven Verspätungen oder wenn mann deswegen seinen Anschlussflug nicht erreicht


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