In einer E-Mail habe der damalige Flugschüler 2009 im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme seiner Ausbildung die Verkehrsfliegerschule über eine "abgeklungene schwere depressive Episode" informiert, teilte die Lufthansa am Dienstagabend mit.
Bereits bekannt war, dass der Copilot des Germanwings-Flugs 4U9525 in seiner Ausbildung in der Verkehrsfliegerschule eine Unterbrechung von mehreren Monaten gehabt hatte. "Im Anschluss wurde dem Co-Piloten die erforderliche ärztliche Flugtauglichkeit bestätigt", heißt es in der Lufthansa-Mitteilung.
Der Airbus war am Dienstag vor einer Woche auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf an einer Felswand in Frankreich zerschellt. Der 27 Jahre alte Copilot wird verdächtigt, seinen Kollegen aus dem Cockpit ausgesperrt und die Maschine mit voller Absicht in die Katastrophe gesteuert zu haben.
Nach Erkenntnissen der Ermittler war er vor Jahren suizidgefährdet und für den Unglückstag eigentlich krankgeschrieben.
Ein Video aus der Germanwings-Unglücksmaschine soll Medienberichten zufolge Bilder aus den letzten Sekunden des Flugs 4U9525 zeigen. "Bild" und das französische Magazin "Paris Match" berichteten am Dienstagabend, Mitarbeiter hätten die Sequenz ansehen können. Das Video sei am Unglücksort von einer Person gefunden worden, die zum Kreis der Ermittler gehöre.
Der Marseiller Staatsanwalt Brice Robin erklärte auf Anfrage der Deutschen-Presse-Agentur, er wisse nichts von einem solchen Fund. Es seien eine Reihe von Handys gefunden worden, die noch ausgewertet würden. Sie seien aufgrund des Aufpralls aber in einem sehr schlechten Zustand. "Ich weiß nicht, ob sie ausgewertet werden können."
Er sei noch zwei Stunden zuvor vor Ort gewesen - da sei von einem solchen Video nichts bekannt gewesen, sagte Robin.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 31.03.2015 19:49
Kommentare (7) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Das Gegenteil wäre angezeigt. Menschen, die unter dem Einfluss von Drogen stehen (in diesem Fall SSRIs), sind nicht mehr zurechnungsfähig. Wenn ein Arzt so etwas verschreibt, muss er den Arbeitgeber informieren. Das gilt nicht nur für die Luftfahrt und Piloten. Ein ICE mit 300 km/h hat auch nur einen Menschen im Cockpit.