Elsass 1992
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Freisprüche im Berufungsprozess um Air-Inter-Absturz

COLMAR (dpa) - Im Berufungsprozess um einen Airbus-Absturz bei Straßburg vor 16 Jahren hat das Gericht am Freitag in Colmar den Freispruch für die sechs Angeklagten aus erster Instanz bestätigt. Bei dem Absturz des Airbus A 320 nahe Straßburg waren 87 Menschen ums Leben gekommen. In erster Instanz hatten die Richter eine Verantwortung von Airbus für "Nachlässigkeiten" bei der Konzeption des Cockpits festgestellt, die ein falsches Manöver der Piloten provoziert hätte.



Die sechs Angeklagten, Manager des Flugzeugbauers Airbus, der damaligen Fluggesellschaft Air Inter, der zivilen Flugkontrolle und ein Fluglotse, hat das Gericht ebenso wie in erster Instanz freigesprochen.

Der frühere Technische Direktor von Airbus und "Vater" des A320, Bernard Ziegler, der das Cockpit konzipiert hatte, "hat sich nichts zuschulden kommen lassen", hieß es in der Urteilsbegründung. Schadensforderungen der Opferangehörigen, die psychische Belastungen durch diesen 16 Jahre dauernden Justizstreit geltend gemacht hatten, hat das Gericht abgewiesen. "Dieser Justizmarathon war für uns eine schwere Belastung und eine schmerzhafte Geduldsprobe. Wir wollten, dass die Anerkennung einer Schuld ausgesprochen wurde. Wir wollten ein gerechtes Urteil", sagte eine Witwe, dessen Mann bei dem Absturz ums Leben gekommen war.

Die Anwälte der Opfer und die Opfervereinigung Echo, die zumindest die Bestätigung der Verantwortung des Flugzeugherstellers aus erster Instanz erwartet hatten, reagierten mit Empörung auf die "Reinwaschung" des Unternehmens. "Dies war ein Sieg der Staatsräson", sagte einer der Opferanwälte. Sie wollen nun vor das Kassationsgericht in Paris ziehen.

Bei dem Unglück am 20. Januar 1992 war die Maschine beim Landeanflug auf den Straßburger Flughafen Entzheim gegen einen Vogesenhügel geprallt und abgestürzt. 87 Menschen waren gestorben, darunter acht Deutsche. Neun Menschen hatten das Unglück überlebt.
© dpa | Abb.: GFDL, Symbolbild | 14.03.2008 15:57

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Beitrag vom 16.03.2008 - 18:31 Uhr
Naja, das Problem ist halt einfach, dass Sachverständige und Richter meist völlig aneinander vorbeireden.

Der Sachverständige hat von Jura keine Ahnung - und hat deshalb Probleme, manche Fragen des Richters überhaupt richtig einordnen zu können.

Und der Richter ist bei der Technik (oder bei der Medizin oder bei sonst was) wiederum so überfordert, dass er dem Sachverständigen, bzw. den Prozessparteien keine sinnvollen Fragen stellen kann. Letzteres stellen Juristen zwar gerne in Abrede, aber das ist leider viel zu häufig so.

Und dann kommt noch dazu, dass der Sachverständige kein Richter ist, und damit weder bei der Beratung des Gerichts dabeisein darf, noch von sich aus Fragen stellen darf.

Die einzige Lösung wäre meiner Meinung nach, den Sachverständigen aufzuwerten. Und zwar so, dass er zumindest mal als eine Art gerichtlicher Beisitzer auftritt: er darf bei der Beratung dabei sein und darf von sich aus den Parteien Fragen stellen. Kratzt zwar am juristischen Ego, wäre aber meiner Ansicht nach die sinnvollste Maßnahme.
Beitrag vom 15.03.2008 - 12:18 Uhr
Hallo fg,

das war mir klar - hoffe nur die Sachverständigen werden nicht aus diesem Forum hier rekrutiert :shock:
Beitrag vom 14.03.2008 - 22:56 Uhr
Selbst wohl nicht, der hält sich an Sachverständige.
Ein Problem in der Justiz, das jeder kennt und warum
man Urteilen nicht trauen kann.


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