Brüssel bleibt hart
Älter als 7 Tage

Justiz rüttelt an EU-Regeln für Handgepäck

BRÜSSEL (dpa) - Ein Rechtsstreit um Tennisschläger im Handgepäck stellt Europas Regeln für Flugreisende massiv in Frage. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte Generalanwältin Eleanor Sharpston am Donnerstag, dass die Passagiere keine vollständigen Informationen über an Bord verbotene Gegenstände bekommen. Sie schlug dem Gericht deshalb vor, die Verordnung nicht nur für ungültig, sondern für inexistent zu erklären.



Ausgelöst hatte den Rechtsstreit ein Fluggast, der im September 2005 am Flughafen Wien-Schwechat mit Tennisschlägern im Handgepäck ins Flugzeug gestiegen war. Sicherheitsleute waren aber der Ansicht, diese Sportgeräte seien an Bord verboten, und forderten den Mann zum Verlassen der Maschine auf. Der Betroffene erhob Klage.

Generalanwältin Sharpston erklärte in ihrem Gutachten, die fragliche EU-Verordnung über die Sicherheit in der Luftfahrt müsse wegen wesentlicher Formfehler zumindest für ungültig erklärt werden. Ministerrat und Europa-Parlament hatten nämlich beschlossen, Details zu Kontrollen und Handgepäck geheimzuhalten. Nur eine Pressemitteilung der EU-Kommission vom Januar 2004 enthielt Informationen über Gegenstände auf der Verbotsliste.

Laut EuGH verbietet der Anhang der Verordnung die Mitnahme von Schlagwaffen an Bord, also etwa "Totschläger, Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände". Der Anhang sei mehrfach geändert, aber nie veröffentlicht worden. Auch das umstrittene Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck gehört dazu. Die EU-Kommission verteidigte die Geheimhaltung noch am Donnerstag mit dem Argument, man wolle Terroristen keine nützlichen Hinweise geben.

Dieses Vorgehen sei mit EU-Recht unvereinbar und könne nicht geduldet werden, meinte die Generalanwältin. Ein Sprecher von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot erwiderte, die Brüsseler Behörde wolle den Anhang der mittlerweile geänderten Verordnung auch künftig unter Verschluss halten. Fluggäste sollten zwar besser informiert werden. Wann dies geschehen und ob es eine umfassende Liste geben solle, ließ Barrots Sprecher Michele Cercone aber offen.

Die Ansicht des Generalanwalts ist für das spätere Urteil des EuGH nicht bindend. Häufig folgt das oberste EU-Gericht in seinem Urteil aber diesem Gutachten.
© dpa | Abb.: I. Friedl, Lufthansa AG | 10.04.2008 15:28

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 10.04.2008 - 19:36 Uhr
Geht gar nicht, das wäre ja das Ende von Willkür und Belästigung seitens der ach-so-wichtigen Kontrolleure!
Wahrscheinlich werden Generalanwälte im Gegensatz zu Abgeordenten wie normale Menschen auch überprüft und schon fragt Frau Generalanwältin sich, was der ganze Unsinn soll!
Wenigstens was in der Hand haben gegen die Willkür, stell ich mir schon als Erleichterung vor.
Und überall gleich wäre auch noch so eine Sache.
Ich sag nur Laptop raus oder drinlassen, Schuhe aus, aber doch nicht bei uns.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 05/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden