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Beinahe-Kollision mit Drohne bei München

Lufthansa Airbus A321
Lufthansa Airbus A321, © Lufthansa

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SCHWABHAUSEN - Schrecksekunde in 1700 Metern Höhe: Zu einer gefährlichen Begegnung mit einer Drohne ist es am Münchner Flughafen gekommen.

Der Pilot eines mit mehr als 110 Menschen besetzten Lufthansa-Airbus bemerkte beim Landeanflug am vergangenen Donnerstagabend plötzlich das Fluggerät, wie die Polizei mitteilte.

Der Zwischenfall ereignete sich in etwa 1700 Metern Höhe über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau. Der Airbus A321 kam nach Angaben eines Lufthansa-Sprechers aus Frankfurt am Main, an Bord seien 108 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder gewesen.

Die mit vier Rotoren ausgestattete Drohne sei lediglich etwa zehn Meter neben der rechten Flügelspitze des Airbus unterwegs gewesen. Im Falle einer Kollision wäre die Sicherheit der Passagiere erheblich gefährdet gewesen, betonte die Polizei unter Berufung auf die Airbus-Crew. Eine Annäherung an Luftfahrzeuge aller Art sei "nicht nur überaus gefährlich, sondern auch verboten".

Wer für den Flug der Drohne verantwortlich ist, war auch am Samstag laut Polizei unklar. Die Beamten hoffen jetzt auf mögliche Zeugen, die den Drohnenlenker zur Tatzeit am Donnerstagabend beobachtet haben könnten: "Wir hoffen, dass jemand in dem Bereich etwas bemerkt hat", sagte ein Polizeisprecher. Auf den Unbekannten warten Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
© dpa-AFX | 06.08.2016 12:28

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Beitrag vom 08.08.2016 - 16:38 Uhr
Der Hinweis steht ganz am Anfang des DFS Textes. Der $21 LuftVo regelt die Nutzung des kontrollierten Luftraumes.

Nur dann muss man hoffen, dass der akuelle Text auch im Internet gefunden wird.

" 21
Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit
Flugverkehrskontrollstelle

(1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit
Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe
einzuholen für
1.
Fallschirmsprünge sowie den Abwurf von Gegenständen an Fallschirmen mit einer Gesamtmasse von
Fallschirm und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm,
2.
Aufstiege von Flugmodellen und ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
3. usw."

Bei München fängt aber C schon in 3500 ft MSL an - also ca. 2000ft AGL....

In die RMZ darf man auch nicht ohne Freigabe einfliegen und darum geht E bis 1000 Fuss über Grund herunter, was die DFS aber nicht interessiert! Den Luftraum F gibt es in D nicht mehr.


Dieser Beitrag wurde am 08.08.2016 16:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.08.2016 - 15:54 Uhr
Diese Drohne verstößt mit ihren 6.000m (zwar NN aber das wird bei 100m seelevel auch noch klappen) ganz klar gegen das Luftrecht. Eindeutig steht dort 2.500 Fuss über Grund. Die haben auch noch den Schneid das zu bewerben.

Für mich ist das so als ob eine waffenschein freie Aergun mit einer Mündungsenergie beworben würde die um Faktor 10 höher als erlaubt - also tödlich - ist. Und was macht unserer Verkehrsminister, er will den gesamten Modellflug auf 100m reduzieren und sieht nicht wo die wirkliche Gefahr liegt. Man muss schon Politiker sein um so ......... zu sein.

Dieser Beitrag wurde am 08.08.2016 16:26 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.08.2016 - 12:52 Uhr
Eine Drohne muss man nicht kaufen, man kann sie auch zusammenbasteln...
DJI's Phantom 4 steigt bis auf 6000m über NN, steigt mit bis 6 m/sek, sinkt bis zu 4 m/sek und ist auch bis zu 20/sek schnell - allerdings alles im Sportmodus.

Nur interessehalber wüsste ich schon gern, wie gut der Kollisionsschutz der Phantom 4 ist.

Was passiert bei der (illegalen) Annäherung an ein anderes Flugobjekt?


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