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"Daraus entstehen neue Gefährdungspotenziale, zum Beispiel durch Kollisionen und Abstürze." Sein Ministerium arbeite an strengeren Vorschriften für die kleinen Flieger. So sollen Drohnen künftig gekennzeichnet sein, damit klar ist, wem sie gehören.
In der vergangenen Woche wäre eine Drohne beinahe mit einem Lufthansa-Airbus kollidiert, der im Landeanflug auf den Münchner Flughafen war. Der Pilot des mit mehr als 110 Menschen besetzten Passagierflugzeugs hatte in 1700 Metern Höhe plötzlich das Fluggerät bemerkt. Eigentlich ist für Drohnen nur eine Flughöhe von 100 Metern erlaubt. Der Drohnenpilot muss während des Betriebs sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können.
Der schwere Zwischenfall hatte sich am Donnerstagabend gegen 19.00 Uhr über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau ereignet. Wer für den Flug der Drohne verantwortlich war, ist weiterhin nicht bekannt.
© dpa | 08.08.2016 11:22
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