Andreas Mundt
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"Lufthansa hat noch immer Monopolstrecken in Deutschland"

Lufthansa Airbus A321
Lufthansa Airbus A321, © Lufthansa

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FRANKFURT - Lufthansa konnte ein Kartellverfahren wegen sprunghaft gestiegener Flugpreise nach der Air-Berlin-Insolvenz abwenden. Der Konzern steht trotzdem weiter unter Beobachtung der Kartellwächter.

"Die Lufthansa hat noch immer Monopolstrecken in Deutschland", sagte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wir beobachten genau, wie sich die Preise auf diesen Routen entwickeln."

Das Kartellamt verzichtete im Mai auf die Einleitung eines Verfahrens gegen Lufthansa, obwohl die Behörde auf einigen Strecken 25 bis 30 Prozent höhere Ticketpreise nachrechnete. Erst mit dem Markteintritt von Easyjet in Berlin entspannte sich die Lage.

Ein Teil der Preiserhöhung sei auf den starken Rückgang des Platzangebotes nach der Air Berlin-Pleite zurückzuführen, räumten die Wettbewerbshüter ein. Das hätte auch bei einer intakten Konkurrenzsituation zu steigenden Preisen geführt. "Es ist daher wichtig, dass der Markt weiterhin neuen Airlines offen steht", sagte Mundt.

Dem Kartellamt kam laut Mundt eine Schlüsselrolle bei der Regulierung des Markts nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Airline zu. "Ich bezweifele, dass die Entwicklung so verlaufen wäre, wenn die Lufthansa alle Maschinen der Air Berlin übernommen hätte – das durfte sie aber nicht."
© dpa-AFX, aero.de | 12.06.2018 08:37

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Beitrag vom 14.06.2018 - 00:18 Uhr
Was soll das gequatsche vom Monopol?
Egal ob es da noch Bahn oder Bus oder sonstwas gibt. Solange die LH-Gruppe nicht die einzige Flugunternehmung ist, gibt's auch kein Monopol.
Oder soll man erst Strecken fliegen dürfen, wenn es auch noch ein Anderer tut? ... ich kanns echt nimmer hören ... es ist so ätzend, diese selektive Halbwahrheiten Verbreitung ...

Das sehe ich genauso. Der Herr Kartellamtspräsident ist Verwaltungsjurist und hat von Betriebswirtschaft keine und von Volkswirtschaft wenig Ahnung. Beides benötigt man jedoch, wenn man von marktwirtschaftlichen Wirtschaftsmärkten spricht.

Er sollte sich bspw. lieber einmal um die Sparkassen kümmern, welche häufig bis zu 80% Marktanteil beim Bankgeschäft in ihrer Region haben. Und trotz öffentlich-rechtlichem Charakter ihre Kunden (welche gleichzeitig als Steuerzahler die Eigenkapitalgeber dieser Sparkassen sind) bei Gebühren, etc. wie eine Weihnachtsgans ausnehmen. Das kann ein Kartellamt auch erheblich leichter juristisch verifizieren als Märkte mit unterschiedlichen Transportangeboten zwischen A und B mit dazu noch unterschiedlichen Spediteuren und unterschiedlichen Transportmitteln.
Beitrag vom 13.06.2018 - 17:28 Uhr
@bob.gedat,

zum besseren Verständnis der "Monopolsituation" müssten an sich die Anzahlen der täglichen Flüge (in beiden Richtungen bzw. als Zwischenlandung) angeführt werden.
Ausserdem fehlen Angaben, wie bzw. seit wann diese "Monopolsituation" entstanden ist.
Beim Wegfall eines Konkurrenten haben natürlich die verbleibenden Konkurrenten es einfacher, ihr Angebot aufzustocken, als eine Fluggesellschaft, die plötzlich eine Chance sieht.
FR/Laudamotion und Esayjet wollen doch in Wien wachsen. Werden diese einen grossen Bogen um D oder Zürich und Brüssel machen? Oder leben diese Strecken nur von LH-Umsteigern?

Dieser Beitrag wurde am 13.06.2018 18:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.06.2018 - 13:01 Uhr
@Altmetallflieger:

"Experte" hat nur die geltende Rechtslage (einschließlich aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung) aufgeführt.

Er hat nicht behauptet, dass es sich um seine eigene Meinung handelt. Insofern halte ich Ihre Seitenhiebe für Experte ("wenn sie sich schon Experte nennen") für verfehlt (auch wenn Sie in der Sache durchaus auf einige zutreffende Punkte hingewiesen haben; wobei man natürlich nicht unerwähnt lassen sollte, dass Flieger wie eine C172 nicht ins Eis dürfen, und kleinere Verkehrsflugplätze mit IFR-approach in Deutschland Seltenheitswert haben).

Wenn Sie jemandem Realitätsferne (oder wie Sie Ihre Schelte bezeichnen möchten) vorwerfen wollen, dann sollten Sie das eher dem BGH, dem (wissenschaftlichen Dienst des) Bundestag(s) und dem Bundeswirtschaftsministerium vorwerfen.


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