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Gericht: Check-In-Gebühren unzulässig

Laudamotion A320 OE-LOB
Laudamotion Airbus A320 OE-LOB am Flughafen Wien, © Laudamotion

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WIEN - Laudamotion darf keine Zusatzgebühren für den Check-In am Flughafen erheben. Das hat ein Gericht in Österreich nach einer Verbraucherschutz-Klage entschieden.

Die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion langt für das Einchecken am Flughafen bei Flügen im Standardtarif kräftig zu: Gebühren von 55 Euro - teils mehr als der Flugpreis - werden fällig.

Das Zeitfenster für einen (kostenlosen) Online-Check-In liegt bei Laudamotion zwischen 24 und zwei Stunden vor Abflug. Fluggäste, die in dieser Zeit keinen Zugang zum eigenen Internetanschluss haben, seien durch die Regelung benachteiligt, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ebenfalls wurde bemängelt, dass Passagiere im Vorfeld kaum auf die Extrakosten hingewieen werden. Die Check-In-Gebühr falle unverhältnismäßig hoch aus und entspreche in keiner Weise dem tatsächlichen Aufwand für eine Abfertigung am Flughafen.
© aero.at | 28.02.2019 15:28


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