Erst fast vier Stunden später konnte die Passagierabfertigung wieder aufgenommen werden. Rund 130 Starts und Landungen wurden abgesagt. Darüber hinaus kam es zu erheblichen Verspätungen, wie der Flughafen mitteilte. "Passagiere müssen über den ganzen Tag mit Beeinträchtigungen im Luftverkehr rechnen."
Vorübergehende Sperrung von Abfertigungsbereichen aufgrund bundespolizeilicher Maßnahmen. Für den gesamten Tag mussten aufgrund der Sperrung bislang rund 130 Flüge annulliert werden. https://t.co/PRKtpHctl2 #MPresse
— Munich Airport (@MUC_Airport) August 27, 2019
Der Spanier ist nach Angaben der Bundespolizei zwischen 20 und 25 Jahre alt und war aus der thailändischen Hauptstadt Bangkok nach München gekommen und wollte nach Madrid weiterreisen.
Vor der Einreisekontrolle sei er über eine Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen. Daraufhin leitete die Bundespolizei "gefahrenabwehrende Maßnahmen" gemäß EU-Gesetzesvorgaben ein.
Die Beamten machten den Mann ausfindig und befragten ihn. Er habe keine böse Absicht gehegt, sagte eine Sprecherin. Von Seiten der Bundespolizei drohten keine Konsequenzen.
Gegen 11.15 Uhr starteten die Flughafenmitarbeiter wieder mit der Abfertigung von Passagieren. Bis 12.45 Uhr konnten neu eintreffende Fluggäste das Terminal 2 nicht betreten, um zu verhindern, dass das Gebäude überfüllt wird, wie der Flughafen erklärte.
Alle Menschen aus den geräumten Terminalbereichen mussten noch einmal kontrolliert werden. Der Flughafen verteilte Wasser und informierte die Passagiere über Lautsprecheransagen sowie via Twitter über die Situation. Ähnliche Vorfälle an Flughäfen gibt es immer mal wieder.
Über hundert Flugausfälle
Ein Flughafensprecher sagte, insgesamt seien am Dienstag etwa 1.200 Starts und Landungen in München geplant gewesen. Im Schnitt seien an einem solchen Tag dort etwa 120.000 Passagiere unterwegs. Von den annullierten Flügen dürften rund 19.500 Fluggäste betroffen sein.
Das aktuelle Geschehen erinnert an das Münchner Flughafenchaos zu Beginn der Sommerferien 2018: Damals hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal geräumt, weil eine Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31.000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen.
Der Flughafen verteilte anschließend freiwillig knapp 6.000 50-Euro-Gutscheine. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können (Az.: 4 C 3819/18).
Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Maßnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig.
© dpa, aero.de | Abb.: JS | 27.08.2019 09:28
Kommentare (6) Zur Startseite
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Was auch immer die Gründe für diese Vorfälle sein mögen, sie schaden dem Ansehen des Flughafen München auf jeden Fall massiv.
Was soll man gegen Fluggast-Spezialisten machen, die durch Notausgänge rennen?
Man müsste die Ursachen erforschen. Erfahrungsgemäß folgen die meisten Passagieren die ausgeschilderte Wege. Ob es in München hier Unklarheiten gibt, oder ob Glastüren mit Folie beklebt werden müssen, damit Reisende erst gar nicht auf die Idee kommen können eine falsche "Abkürzung" zu nehmen, gilt es hier in Erfahrung zu bringen.
Aber scheinbar arbeiten dort nur Spezialisten.
Was soll man gegen Fluggast-Spezialisten machen, die durch Notausgänge rennen?