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Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige landesrechtliche Regelung oder eine Anordnung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes keinen oder einen geringeren Schutzstandard vorsieht.
Erlaubt sind dann sowohl OP-Masken wie auch FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Ausatemventil. Einfache Stoff- bzw. Alltagsmasken reichen ab dem 1. Februar nicht mehr aus. Ebenfalls unzulässig sind weiterhin Gesichtsvisiere sowie einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie Schals.
Diese angepasste Maskenpflicht gilt in den für Passagiere und Gäste zugänglichen Bereichen der deutschen Flughäfen (Land- und Luftseite, einschließlich des Transportwegs zum Flugzeug) sowie an Bord der Flugzeuge der Fluggesellschaften Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, Eurowings, Lufthansa, SWISS und TUIfly.
Die Regelungen gelten sowohl für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland. Die Masken sind von den Passagieren mitzubringen.
© aero.de | 22.01.2021 11:46
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