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Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft erklärte, nicht an allen weltweiten Destinationen stünden ausreichende Testkapazitäten und Testinfrastrukturen zur Verfügung. Deswegen müssten für diese Destinationen dringend Ausnahmemöglichkeiten geregelt werden. "Sonst bleiben Passagiere im Ausland zurück."
Der Verband habe der Bundesregierung vorgeschlagen, das Problem könne ohne Abstriche beim Infektionsschutz gelöst werden, indem sich in diesen Ausnahmefällen Reisende nach Ankunft in Deutschland sofort noch am Zielflughafen testen lassen.
"Wir bitten die Politik, diesen konstruktiven Vorschlag aufzugreifen, um zu verhindern, dass Passagiere in Ländern mit unzureichender Testinfrastruktur stranden."
Die Unternehmen seien entschlossen, die Umsetzung der erweiterten Testpflicht bei weltweiten Flügen zu unterstützen und die Passagiere darüber zu informieren, dass sie vor dem Abflug ein negatives Testergebnis vorzuweisen haben, hieß es weiter. Die Umsetzung der Testpflicht und die Information der Passagiere weltweit erforderten "erhebliche operative Vorkehrungen".
Der Verband begrüßte es, dass die Bundesregierung die Vorlaufzeit der neuen Regelung gegenüber früheren Entwürfen um mehrere Tage verlängert habe - die Testpflicht soll nun in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten. Dennoch bleibe die Vorlaufzeit "extrem kurz", hieß es.
Der Verband sprach sich außerdem dafür aus, dass Reisebeschränkungen bei Nichtrisikoländern eine sehr befristete Ausnahme bleiben. Mit der neuen Einreise-Verordnung weiche die Bundesregierung von der sinnvollen und bewährten Unterscheidung von Risikogebieten und Nichtrisikogebieten ab.
"Umso dringender ist es erforderlich, dass wir nach der zeitlich begrenzten Lockdown-Phase wieder zu differenzierteren Reiseregelungen zurückkehren, die sich am tatsächlichen Infektionsrisiko orientieren.
© dpa | Abb.: Aeropuerto de Punta Cana | 26.03.2021 13:08
Kommentare (17) Zur Startseite
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Ihre Aussage spricht für sich selbst.
Man kann hier doch gerne sachlich, emotional und natürlich mit unterschiedlichen Meinungen diskutieren, aber bitte rutschen Sie nicht sofort ins Persönliche ab.
"Glück" und "Pech" haben keinen Platz in so einem Rechtsverständnis,
Welches Rechtsverständnis hat denn eine Republik bzw was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
wenn etwas erlaubt/ verboten wird dann muss sich der Bürger darauf verlssen können dass es auch so gilt.
Falls Sie auf "Rechtsstaat", "Rechtssicherheit" oder was in der Art hinauswollten:
Es muss nur das für alle gelten was im Gesetz steht. Binäre Logik erlaubt/verboten ist dazu keine Voraussetzung.
Wenn im Gesetz Testen vor dem Rückflug festgelegt ist, dann ist das rechtssicher inklusive der Konsequenzen falls der Test positiv ausfällt.
14 Tage Quarantäne auf eigene Kosten sind ja keine Strafe sondern lediglich ein Risiko.
Dieser Beitrag wurde am 27.03.2021 19:39 Uhr bearbeitet.