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Das Landgericht Essen hatte in der ersten Instanz im Juli 2020 die Klage von acht Angehörigen gegen die Lufthansa als Germanwings-Mutter abgewiesen. Im Berufungsverfahren klagen nun noch drei Angehörige.
Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets.
Die Kläger werfen der Fluggesellschaft laut OLG vor, den Kopiloten nicht gründlich genug flugmedizinisch untersucht zu haben. Ansonsten hätte nicht übersehen werden können, dass dieser an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leide, so die Kläger.
Sie fordern laut OLG über die bereits von der Lufthansa gezahlten 10.000 Euro je Todesfall hinaus weitere 30.000 Euro pro Person.
Die Vorinstanz hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die medizinische Überwachung eine staatliche Aufgabe sei und nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft falle.
© dpa | 03.09.2021 13:24
Kommentare (9) Zur Startseite
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Hier ist nämlich jemand ganz eindeutig seiner Aufsichts- und Regulierungspflicht nicht nachgekommen.
Ist es das? Woran machen sie das fest?
Wir können gerne grundsätzliches Diskutieren - ob z.b. eine psychische Erkrankung auch in der Vergangenheit bereits eine Fluguntauglichkeit nach sich ziehen sollte.
Wenn ich das richtig weiss galt Lubitz als gesund - seine Ausbildung hatte er wohl 2009 also 6 Jahre vor dem Unglück wg. psychischen problemen unterbrochen.
Siehe hier:
"Aufgrund von Sehstörungen und der Furcht zu erblinden hatte Lubitz in den fünf Jahren vor dem Absturz insgesamt 41 Ärzte aufgesucht, 7 innerhalb des letzten Monats. Einige Ärzte diagnostizierten ihn als labil und nicht flugtauglich oder stellten Angststörungen fest. Weitergegeben wurden entsprechende Informationen aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht."
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Lubitz
Die Aufgabe einer Airline ist es nicht irgendwelche medizinischen Sachverhalte zu beurteilen, also weder damals wie heute, denn eine Airline ist keine Psychiatrie und auch kein Institut für Tropenmedizin sondern nur irgendein Dienstleister ...
Tja, und da scheiden sich die Geister. DIe Kläger sehen das als offensichtlich an, da die LH 2009 von der psychischen Erkrankung gewusst hat.
Jetzt kann man die Abwägung von @EricM treffen, und sich überlegen was schwerer wiegt:
Die Schweigepflicht, die Führsorgepflicht für etwaige Dritte, etc. etc.
Und man kann sich die Systemfrage stellen - was führt letztendlich zu mehr Sicherheit?
Wenn die Betroffenen solcher Krankheiten sich in Behandlung begeben können ohne am nächsten Tag Arbeitslos zu sein, oder ob es besser ist wenn diese sich nicht zum Arzt trauen.
Rein rechtlich ist die Sache aber vollkommen klar. Das LBA ist für die Flugtauglichkeit zuständig. Der Fliegerarzt macht das Medical, im Auftrag der Behörde.
Mich wundert es ein wenig wie gut der Täter bei Ihnen wegkommt. Gehört das auch zum Korpsgeist?
Können sie lesen? Oder scheitert es am verstehen?
Um den Täter ging es in keinem der Beiträge. Man könnte aber auch von dem psychisch Kranken reden....
Aber ja, man hat wohl 2 ziehmlich klare Fälle von erweitertem Suizid durch Piloten.
Die Egypt Air hatte noch einen.
Hier ist nämlich jemand ganz eindeutig seiner Aufsichts- und Regulierungspflicht nicht nachgekommen.
Die Aufgabe einer Airline ist es nicht irgendwelche medizinischen Sachverhalte zu beurteilen, also weder damals wie heute, denn eine Airline ist keine Psychiatrie und auch kein Institut für Tropenmedizin sondern nur irgendein Dienstleister ...
Und mich wundert, wo so mancher Poster überall angebliches "Staatsversagen" wittert - und sich dann sogleich selbst widerlegt.
Die Aufgabe einer Regierung ist es nicht irgendwelche medizinischen Sachverhalte zu beurteilen, also weder damals wie heute, denn eine Regierung ist keine Psychiatrie und auch kein Institut für Tropenmedizin sondern nur ...
eine Regierung? ...
Diese Aussage funktioniert genauso.
Natürlich kommt bei solchen Vorfällen von den üblichen Verdächtigen der Ruf nach dem gläsernen Piloten (Busfahrer, LKW Fahrer, PKW Fahrer, Bürger?) und einer Abschaffung des Arztgeheimisses.
Mit dem Effekt, dass sich betroffene Menschen in Zukunft aus Angst vor wirtschaftlichen Konsequenzen nicht mehr zum Arzt trauen würden.
Wem wäre damit wirklich geholfen - außer dem Stammtisch?