Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, wurde dies im Dialog zwischen Verbraucherschutzbehörden, den Airlines und der Kommission vereinbart. "Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Fluggäste wiederherzustellen", sagte die für Verkehr zuständige Kommissarin Adina Valean.
Hintergrund der Gespräche ist, dass viele Fluggesellschaften vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie massenhaft die Rechte ihrer Kunden missachtet hatten. So wurden Fluggäste unter anderem dazu gedrängt, Gutscheine für gestrichene Flüge anzunehmen, obwohl diese hätten erstattet werden müssen.
Die meisten Fluggesellschaften stimmten nun zu, dass solche Gutscheine, die bislang nicht genutzt wurden, ausgezahlt werden können. Nationale Behörden müssten noch entscheiden, wie mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen Gutscheine nicht erstattet werden.
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 30.09.2021 14:44
Kommentare (1) Zur Startseite
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Ich gehe davon aus, dass die Gäste Ihre Rechte sehr wohl kannten.
Nur die besagten Airlines kannten ihre Pflichten nicht.