Belarus-Krise
Älter als 7 Tage

EU verständigt sich auf Sanktionen gegen Airlines

Belavia Boeing 737-8
Belavia Boeing 737-8, © Boeing

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BRÜSSEL - Die EU-Staaten haben sich angesichts der steigenden Migrantenzahlen an östlichen EU-Außengrenzen auf ein neues Sanktionsinstrument gegen Fluggesellschaften und andere Beteiligte an illegalen Schleuseraktivitäten verständigt. Belavia könnte aus der EU geleaste Flugzeuge verlieren.

Wie Diplomaten am Mittwoch nach einer Sitzung der ständigen Vertreter der Regierungen mitteilten, soll es bereits am kommenden Montag bei einem EU-Außenministertreffen formell beschlossen werden. Im nächsten Schritt könnten dann konkrete Strafmaßnahmen verhängt werden.

Geplant ist unter anderem, Fluggesellschaften ins Visier zu nehmen, die Migranten aus Afrika oder Asien zur Weiterreise in die EU nach Belarus fliegen. Zudem müssen auch Reiseveranstalter Sanktionen fürchten. Die Hoffnung der EU ist, dass so nicht mehr so viele Menschen aus armen oder konfliktreichen Ländern nach Belarus kommen.

Der Führung in dem Land wird vorgeworfen, gezielt Migranten ins Land zu holen, um sie dann zur Weiterreise in die EU an die Grenze zu Polen zu bringen. Die Vermutung ist, dass sich Machthaber Alexander Lukaschenko damit für Sanktionen rächen will, die die EU wegen der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition erlassen hat.

Umstritten war bis zuletzt, inwieweit in der EU ansässige Unternehmen gezwungen werden sollten, mit sofortiger Wirkung sämtliche Geschäftsbeziehungen zu der belarussischen Fluggesellschaft Belavia einzustellen. Dies würde unter anderem zur Folge haben, dass Flugzeugleasinggesellschaften an die Airline ausgeliehene Maschinen zurückfordern müssten.

Nach Angaben aus EU-Kreisen hatte Belavia zuletzt deutlich mehr als die Hälfte seiner Flugzeuge nur geleast.
© dpa-AFX | Abb.: Boeing | 10.11.2021 16:10

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Beitrag vom 13.11.2021 - 12:57 Uhr
Dieses Rechtsverständnis ist durchaus amüsant, da es gut vor Augen führt, dass auf allgemeingültige rechtliche Rahmenbedingungen gesch... wird, sobald sie einem nicht in den Kram passen.
Mit welchem Recht kann und darf die EU in die Visa-Vergabe anderer souveräner (nicht EU) Staaten eingreifen bzw. diesen Staaten Vorgaben machen, an wen diese Visa vergeben dürfen und an wen nicht.

Kann sie ja auch nicht und macht sie auch nicht. Sie hat aber sehr wohl das Recht zu sagen: Wenn ihr das so macht, dann wollen wir mit euch hat nichts mehr zu tun haben. DAs ist das gute Recht der EU bzw. der EU Staaten.
Ist doch im privaten Bereich nichts andere... ich kann niemanden verbieten in die AfD einzutreten. Ich kann aber für mich beschließen, dass ich mit diesen Menschen nichts zu tun haben will.

Und der andere kann sich dann entscheiden, was ihm wichtiger ist.
Beitrag vom 13.11.2021 - 12:11 Uhr
Dieses Rechtsverständnis ist durchaus amüsant, da es gut vor Augen führt, dass auf allgemeingültige rechtliche Rahmenbedingungen gesch... wird, sobald sie einem nicht in den Kram passen.
Mit welchem Recht kann und darf die EU in die Visa-Vergabe anderer souveräner (nicht EU) Staaten eingreifen bzw. diesen Staaten Vorgaben machen, an wen diese Visa vergeben dürfen und an wen nicht.
Beitrag vom 12.11.2021 - 21:10 Uhr
"Illegale Schleuseraktivitäten" ist ein Wording, das hier wohl nicht ganz passt.
Die Airlines zahlende Kunden nach Minsk, wo diese legal einreisen können.
Ich sehe überhaupt nicht die geringste Rechtfertigung dafür, von Airlines zu verlangen, dafür Verantwortung zu übernehmen, was die Passagiere nach ihrem Flug eventuell vorhaben.
Welche Länder neben der EU dürfen denn außerdem nicht mit Passagieren beflogen werden in dieser Logik? Türkei? Serbien? Moldova?


Bisschen kurzsichtig oder ? Da werden Visa ausgestellt, die nicht ausgestellt werden dürften ( und unter normalen Umständen auch nicht ausgestellt werden würden ) plus die staatliche Airline befördert paxe, die wohl nichts zahlen. Alles one way klar weil's in Belarus so geil ist.

Und das soll nun alles supi sein. Eher nicht ... Sanktionen sind richtig. Es gibt genug Beweise für den Unfug.


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