Corona
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Bundespolizei registriert kaum Verstöße gegen Einreiseregeln


Einreisekontrolle, © Bundespolizei

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BERLIN - Zusätzlich zu ihren normalen Aufgaben hat die Bundespolizei im zu Ende gegangenen Jahr bei über 25 Millionen Reisenden geschaut, ob diese die Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung erfüllen.

Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, "obwohl die Bundespolizei keine Gesundheitspolizei ist", sei bei diesen Reisenden jeweils überprüft worden, ob die digitale Einreiseanmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt worden sei. Darüber hinaus hätten die Beamten im grenzüberschreitenden Verkehr auf dem Landweg, über die Seehäfen sowie im Luftverkehr kontrolliert, ob die erforderlichen Nachweise - Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis - vorhanden waren.

Lediglich bei fast 226 000 Reisenden - das sind rund 0,9 Prozent - habe es Anlass zur Beanstandung gegeben. In rund 190 000 Fällen seien Ordnungswidrigkeitsanzeigen an die zuständigen Bußgeldbehörden der Länder übermittelt worden, in der Regel also an die Gesundheitsämter. Dabei gab es den Angaben zufolge, je nach Verkehrsmittel, deutliche Unterschiede. Während an den Flughäfen fast nur jeder eintausendste Reisende negativ auffiel, gab es bei Kontrollen an der Landgrenze bei fast jedem zwanzigsten Reisenden (4,8 Prozent) etwas zu beanstanden.

Die Corona-Einreiseverordnung war am 14. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie legt neben Vorschriften zur Testpflicht unter anderem fest, wer das Formular zur digitalen Einreiseanmeldung ausfüllen muss. Die Einreiseanmeldung ermöglicht dem Gesundheitsamt die Kontaktnachverfolgung, sollte nachträglich eine Infektion festgestellt werden.

Doch nicht alle Reisenden kennen die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen. Anfangs war die Anmeldung für jeden, der aus einem "Risikogebiet" einreiste, erforderlich. Seit dem 1. August werden nur noch zwei Kategorien ausgewiesen, sogenannte Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. 

Etwas über 280 000 Reisende wurden 2021 von Bundespolizisten an Bahnhöfen oder in Zügen auf die dort geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes hingewiesen. Die überwiegende Mehrheit habe nach einem freundlichen Hinweis auf die Maskenpflicht "ein einsichtiges Verhalten" gezeigt, hieß es. Die Landesbehörden seien mit Bezug auf die Maskenpflicht in über 13 000 Fällen über Ordnungswidrigkeiten informiert worden. In rund 2100 Fällen kam es zu Platzverweisen beziehungsweise jemand durfte nicht mitfahren.

Die Zahl der Überstunden der Mitarbeiter der Bundespolizei blieb nach Auskunft der Behörde im Verlauf des Jahres weitestgehend unverändert. Sie lag kurz vor Weihnachten bei rund 1,45 Millionen Stunden.
© dpa | Abb.: Bundespolizei | 02.01.2022 08:17


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