Russland-Sanktionen
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Leasingfirmen lassen Graubereiche ausloten

Airbus
S7 Airlines Airbus A321neo, © Airbus

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DUBLIN - Flugzeug-Leasingfirmen bangen um mehr als zehn Milliarden US-Dollar Inventar in Russland. Per Dekret hat Russlands Machthaber Wladimir Putin 500 aus dem Ausland geleaste Flugzeuge als Faustpfand genommen. Leasinggeber suchen Mittel und Wege, die Flotten zumindest in Schuss zu halten. Ein heikles Unterfangen.

Russland verweigert die Rückgabe Hunderter Airliner an westliche Leasinggeber. EU-Firmen sind unter Sanktionen angehalten, ihre Flugzeuge bis 28. März aus Russland abzuziehen - umsetzbar ist das kaum, Putin hat die Flotten per Dekret festgesetzt.

Russische Airlines dürfen Flugzeuge inzwischen nur noch mit behördlicher Genehmigung herausgeben. Raten fließen nicht mehr in US-Dollar, sondern auf Sonderkonten in Rubel. Die Leasingbranche ist von heute auf morgen mit Milliardenabschreibungen konfrontiert.

Nach Daten der Luftfahrtberatung IBA befinden sich aktuell 523 Flugzeuge  ausländischer Lessoren in Russland. Allein auf S7 Airlines entfallen 101 Maschinen, gefolgt von Aeroflot mit 89 Jets. Die Analysefirma Ishka schätzt den Gesamtwert der aus dem Ausland nach Russland verleasten Maschinen auf 10,3 Milliarden US-Dollar.

"Griff nach dem Strohhalm"

Leasingfirmen versuchen davon zu retten, was noch zu retten ist. Nachdem die Ersatzteilversorgung durch Airbus und Boeing versiegt ist, loten auf Sanktionsrecht spezialisierte Anwälte Schlupflöcher in neutralen Drittstaaten aus. Russische Flugzeuge könnten etwa in Indien oder Hongkong gewartet werden, schreibt die Nachrichtenagentur "Bloomberg".

"Das ist schon ein Griff nach dem Strohhalm", ordnete ein Kenner des Umfelds die Lage gegenüber aero.de am Dienstag ein. "Jeder Graubereich birgt rechtliche Risiken, auf der anderen Seite stehen die Vorstände gegenüber ihren Investoren in der Pflicht, die Flugzeuge wenigstens technisch über die Zeit zu retten. Wer will schon fünf bis zehn Prozent seiner Aktiva abschreiben?"
© aero.de | Abb.: Brücke Osteuropa | 15.03.2022 14:15

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Beitrag vom 16.03.2022 - 13:12 Uhr
Die Gedankenspiele über die Wartung im Ausland funktionieren auch nur, wenn die Russischen Fluglinien auch ihre Leasingverpflichtungen Vertragsgemäß erfüllen. Zahlung auf Rubel Sonderkonten in Russland zu leisten, wird sicherlich nicht als Zahlung anerkannt. Problem ist auch, wenn Flieger aufgrund von Technischen Schwierigkeiten in Russland nicht mehr abheben können. Viele Flugzeuge der Russischen Fluglinien sind auch recht alt, da lohnt sich oft eine Rückholung eher weniger.

Das sind wohl mehr Gedankenspiele um irgendwie die 10 Mrd. Werte der Westlichen Gläubiger zu erhalten.
Beitrag vom 16.03.2022 - 11:53 Uhr
Nein, denn wenn der rechtmäßige unsaktionierte Eigentümer sein Flugzeug an eine Wartungsfirma ausfliegt um es instand zu halten, es danach nicht wieder nach Russland / den Leasingnehmer zurückgibt, dann ist das kein Verstoß. Aeroflot u.a. sind nur Nutzer der Flugzeuge und das dürfen sie nicht mehr. Der Eigentümer darf diese Flugzeuge soviel bewegen wie er will. Nur nicht im russichen Passagierbetrieb. Natürich muss er das Flugzeug dafür umregistrieren, das geht mit ein paar Aufklebern und einigen Identifikationssteckern aber innerhalb von Stunden. MIt Sondergenehmigng kann er dies auch erst am Zielort machen. Auch nach Deutschland dürften russisch registrierte Flugzeuge mit Sondergenehmigung einfliegen. Und für eine Flug zur Wartung gibt es die. Für den Rückflug allerdings nicht. Daher wird die russische Seite wohl alles versuchen um das zu verhindern

Denn bei der EASA steht zu lesen: a ban on the overflight of EU airspace and on access to EU airports by Russian carriers of all kinds

ALC oder ähnliche sind keine Russian Carriers, sondern westliche Leasingeber.
Beitrag vom 16.03.2022 - 11:09 Uhr
Die Leasingfirmen die luftrechtlichen Eigentümer dieser Flugzeuge. Die Airlines sind die Operator und man kann ihnen die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit delegieren. Dies kann aber auch dem Eigentümer obliegen.

In Europa (EASA Bereich) muss der Leasingnehmer dies über eine CAMO sicherstellen und dem Eigentümer Einsicht gewähren.

Wenn die Leasinggeber die Maschinen zur Wartung ausfliegen, dann ist dies mMn kein Verstoß gegen die Sanktionen. Denn diese Firmen sitzen nicht in Russland. Die Flugzeuge dürften nur nicht zurück nach Russland.

In diesem Fall gilt gleiches Recht, das Embargo sanktioniert in dem Fall auch die Betriebe in Indien oder anderswo, diese würden dann gegen amerikanisches/britisches Recht verstossen und somit sich auch auf die Sanktionsliste setzen.


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