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Easyjet streicht 200 Flüge

Easyjet
Easyjet, © Easyjet

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LONDON - Easyjet hat für die kommenden knapp zwei Wochen mehr als 200 Flüge gestrichen. Dies sei notwendig, um einen verlässlichen Service aufrechterhalten zu können, teilte das Unternehmen am Samstag mit.

Pro Tag sollen bis zum 6. Juni etwa 24 Flüge vom Londoner Flughafen Gatwick betroffen sein. Neben den anstehenden Feierlichkeiten zum Thronjubiläum von Queen Elizabeth II. stehen in England auch Schulferien an.

Am Donnerstag hatte Easyjet bereits wegen eines Softwarefehlers rund 200 Flüge streichen müssen. Die nun anstehenden Ausfälle sollen damit nicht in Verbindung stehen, wie die BBC berichtete.

Stattdessen sollen verschiedene Probleme wie Verzögerungen an den Flughäfen, Bauarbeiten sowie Einschränkungen in der Flugüberwachung eine Rolle spielen. Kunden sollen umbuchen oder Erstattungen beantragen können, hieß es vom Unternehmen.

Vom deutschen Hauptstadtflughafen BER zieht sich Easyjet auf Dauer teilweise zurück und will dort wegen geringerer Nachfrage weniger Maschinen stationieren, wie kürzlich bekannt wurde.
© dpa-AFX | 28.05.2022 15:28

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Beitrag vom 01.06.2022 - 19:57 Uhr
@FloCo,
der AN bezahlt meist für die Mobilität. Einige Berufe lassen natürlich Heimarbeitsplätze zu.
Dem AG interessieren meist nur die direkten Kosten des Standortes. Der Standort - die Gemeinde - muss ggf. nachbessern.
Letztlich müssen sich AN und AG irgendwie einigen. Im Gastronomiebereich gibt es z. Z. einen Personalmangel, der durch Betriebsschliessungen - tja - ausgeglichen wird.

"Der AG zieht mit seiner ganzen Unternehmung um?" Bayer hat das schon im Forschungsbereich getan.
Dabei lag es im wesentlichen an den Rahmenbedingungen des Standortes. Betriebsauslagerungen ins Ausland wg. Standortnachteilen (AN-Kosten, Steuern usw.) sind doch Standard.
Easyjet muss halt sehen, was mittel- bzw. langfristig die Streichung von 200 Flügen bedeutet. Vielleicht ist diese Streichung nur längst überfällig.



Dieser Beitrag wurde am 01.06.2022 19:58 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.06.2022 - 14:02 Uhr
Die Zeiten der "unbegrenzten" Mobilität der AN sind doch vorbei.
Wer opfert wegen eines etwas besseren Jobs sein soziales Umfeld? Falls der Partner (ich spar mir mal die Aufzählung der Geschlechtsvarianten) auch noch einen guten Job hat, ist die Mobilität doch schon eingeschränkt. Guckt man dann noch auf den Wohnungsmarkt, wird der Standortwechsel noch schwerwiegender.

" Wenn sich die Gehaltsforderungen nach dem Markt richten, muss keiner arbeitslos sein."
Ebenso:
Wenn sich die Entgelte und Nebenbedingungen (Kindergarten, Schule etc.) sich nach dem Markt richten, muss kein AG sich um neue AN Sorgen machen.


Da widersprechen Sie sich aber. Es gibt zahlreiche AN, die dort Jobs anbieten, wo es nicht genug AN gibt. Wenn der AN nach Ihrer Aussage heute nicht mobil sein will und nach Ihrer Aussage auch nicht muss, dann bringt es dem AG noch so wenig, wenn in seinem Umfeld alles wunderbar ist. Der AN will ja nicht dahin, weil er im alten Umfeld bleiben will.

Was wäre dann die Lösung? Der AG zieht mit seiner ganzen Unternehmung um?
Beitrag vom 01.06.2022 - 13:50 Uhr
" Wenn sich die Gehaltsforderungen nach dem Markt richten, muss keiner arbeitslos sein."
Ebenso:
Wenn sich die Entgelte und Nebenbedingungen (Kindergarten, Schule etc.) sich nach dem Markt richten, muss kein AG sich um neue AN Sorgen machen.

Ich habe auch nur den Vergleich mit den Gebrauchtwagen aufgegriffen und ihn wertfrei zu ende gedacht.
Bei den Entgelten wird man sich von den unterschiedlichen Positionen her irgendwo in der Mitte finden müssen. Mal besser für den Einen und mal besser für den Anderen. Dort liegt der Markt.
Bei den Nebenbedingungen hat der AG häufig gar nicht den Einfluss, um es dort allen gerecht zu machen.

Dieser Beitrag wurde am 01.06.2022 14:02 Uhr bearbeitet.


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