Großeinsatz
Älter als 7 Tage

Polizei wehrt Klimablockaden an Flughäfen ab

Personen blockieren Flughafen München
Personen blockieren Flughafen München, © Letzte Generation

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MÜNCHEN - Zahlreiche Polizisten sind am Donnerstagmorgen zu einem Einsatz am Münchner Flughafen ausgerückt. Wegen eines Klimaprotests war eine der beiden Start- und Landebahnen des Airports kurzfristig gesperrt worden. Flugstreichungen blieben aber aus. Auch am BER war die Polizei schnell zur Stelle.

Der Flugbetrieb am Flughafen München läuft wieder uneingeschränkt. Die wegen Personen auf Flugbetriebsflächen am Donnerstagmorgen gesperrte nördliche Start- und Landebahn konnte bereits relativ kurze Zeit später wieder freigegeben werden, wie ein Flughafensprecher sagte: "Die sind sehr schnell von der Bundespolizei wieder entfernt worden."

Auch weil die südliche Start- und Landebahn durchgehend in Betrieb war, habe es keine Annullierungen von Flügen und nur geringfügige Verspätungen gegeben, hieß es weiter. Die Störer seien festgenommen worden. 

Am Morgen hatten sich mehrere Personen am Rollfeld im Norden des Flughafens festgeklebt, eine Start- und Landebahn wurde deswegen gesperrt. Die Polizei rückte zu einem Großeinsatz aus. Laut Airport hatten Personen auch versucht, an der Südseite des Flughafens auf das Gelände zu kommen, sie seien aber von der Polizei daran gehindert worden.

Personen blockieren Flughafen München, © TSL
 
Ende November hatte die Gruppierung den Berliner Hauptstadtflughafen BER für fast zwei Stunden lahmgelegt. Damals verschafften sich zwei Gruppen bestehend aus jeweils mehreren Menschen Zugang zum Flughafengelände. Einige von ihnen hatten sich nach Polizeiangaben am Boden festgeklebt.

Neue Aktion im Keim erstickt

Der BER war am Donnerstag erneut Ziel der Gruppierung - Sicherheitskräfte konnten eine Blockade aber verhindern. Der Flughafen betonte: "Der Flugbetrieb ist nicht eingeschränkt." Es habe einen Einsatz im Sicherheitsbereich "wegen unbefugten Zutritts"gegeben.

Ein dpa-Fotograf berichtete, eine Gruppe von Klimaschützern habe ein Loch in einen Zaun geschnitten, sei dann aber von Wachpersonal oder Polizisten abgefangen worden.
© dpa-AFX | Abb.: Letzte Generation | 08.12.2022 09:49

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Beitrag vom 12.12.2022 - 08:56 Uhr
...Ich denke da an ehemals Strafbares und kontrovers Diskutiertes wie Abtreibung, homosexuelle Beziehungen oder aktuell Drogenkonsum.

Ein gewisser Anteil Protest und Regelübertritt gehört ebenfalls zum demokratischen Prozess, denn sonst könnten sich die Regeln nie ändern.
Schlimmer noch: Eine Änderung würde nie diskutiert.

Nur zur Einordnung für mich: Welche illegalen Proteste fanden denn statt für das Recht auf Abtreibung, für die Legalisierung von Homosexualität und für Drogenkonsum?
Beitrag vom 12.12.2022 - 07:48 Uhr
Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Wir haben unzählige Rechte und Freiheiten in diesem Land, aber auch Regeln. Diese Regeln brauchen wir, damit das Zusammenleben funktioniert.
Wenn sich jetzt jeder über diese Regeln hinwegsetzt um seine eigenen Interessen durchzusetzen, dann geht hier alles den Bach runter.

Nur ein Gedanke dazu:
Änderung passiert in den wenigsten Fällen Top-Down. Bottom-Up ist da viel häufiger.

Und bevor jetzt wieder jemand Schaum vorm Mund bekommt bezüglich "Kleben fürs Klima macht man nicht": Ich denke da an ehemals Strafbares und kontrovers Diskutiertes wie Abtreibung, homosexuelle Beziehungen oder aktuell Drogenkonsum.

Ein gewisser Anteil Protest und Regelübertritt gehört ebenfalls zum demokratischen Prozess, denn sonst könnten sich die Regeln nie ändern.
Schlimmer noch: Eine Änderung würde nie diskutiert.
Beitrag vom 11.12.2022 - 23:25 Uhr
Es mag Ihnen nicht gefallen, aber jeder darf eigenverantwortlich entscheiden, wie gegen was protestiert werden soll. .
Da liegen Sie falsch. Wie man protestieren darf regelt das GG §8 und das Versammlungsgesetz.
Nein. Das beschreibt nur, wie man es innerhalb des gesetzlichen Rahmen tut. Sie können Sich auch entscheiden, es außerhalb diesen Rahmens zu tun. Mit den entsprechenden Konsequenzen.
Ob es im Rahmen eines Protestes zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gekommen ist und wie diese zu bestrafen sind, entscheiden (zum Glück) nicht Sie, sondern die entsprechenden rechtsstattlichen Instanzen.
Das ist auch richtig, allerdings deutet eine Menge auf diverse Vergehen hin. Das letzte Wort hat natürlch die Gerichtsbareit.

Und warum sollten die Kosten für den Polizeieinsatz umgelegt werden. Für solche Einsätze sind ist die Polizei halt da. Sie zahlen ja auch nichts, wenn Sie einen Unfall verursachen und der Unfallgegner die Polizei ruft.
Da liegen Sie wieder falsch. Hier lohnt ein Blick in die Gebührenordnung der Bundespolizei (Absatz 1) und das Bundespolizeigesetz §4. Das läppert sich.
Danke für den Hinweis. Sie haben Recht.
Immerhin scheint der Protest erfolgreich zu sein, da er ja bei Ihnen Emotionen hervorzurufen. Vielleicht sollten Sie diese lieber dafür verwenden, darüber zu sinieren, was Ihr Beitrag zum Klimaschutz sein kann, anstatt stumpf eine harte Bestrafung zu fordern.
Dazu wurde hier schon genug gesagt.


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