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Lufthansa nutzt 787 weiter als Transatlantiker

Lufthansa Boeing 787-9
Lufthansa Boeing 787-9, © Lufthansa

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FRANKFURT - Die 787-Flotte von Lufthansa wächst und wächst. Zu Beginn des Sommerflugplans ab 26. März plant die Airline mit fünf 787-9. Lufthansa lässt die Dreamliner-Flotte weiter auf Transatlantikstrecken pendeln - die neuen Flugzeuge übernehmen mehr Linien in die USA und nach Kanada.

Lufthansa setzt stärker auf die 787. Im anbrechenden Sommerflugplan löst der "Dreamliner" sechsmal wöchentlich auf der Linie von Frankfurt nach Dallas/Fort Worth einen Airbus A340-300 ab, teilte Lufthansa am Donnerstag mit.

Viermal pro Woche geht es nach Montréal, ab Mai dann täglich. Ebenfalls ab Anfang Mai setzt Lufthansa die 787-9 täglich nach Denver sowie dreimal wöchentlich nach Austin ein. Im aktuellen Winterflugplan wird ab dem 13. Februar auch Detroit mit dem Flugzeugtyp bedient.

Lufthansa setzt die 787 seit Oktober 2022 im Interkontnetz ein, erstes Ziel war Newark. Aktuell betreibt Lufthansa drei Boeing 787-9 mit den Registrierungen D-ABPA, D-ABPC und D-ABPD. "Zwei weitere Flugzeuge dieses Typs werden in Kürze ausgeliefert", kündigte Lufthansa an.
© aero.de | Abb.: Lufthansa | 02.02.2023 14:41

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Beitrag vom 02.02.2023 - 21:54 Uhr

Ja absolut - ich habe es auch so verstanden. Fand den Kommentar von ihnen auch absolut richtig.
Doch, eingetragen ist sie, sonst hätte der Delivery Flight nicht unter LH Flugnummer stattfinden können mit LH Crew.

Man darf die Verkehrszulassung nicht mit der Betriebszulassung verwechseln. Ich habe früher mal für Leasingfirmen Flugzeugzulassungen begleitet. Mit einer Verkehrszulassung (damit gibt es auch das Kennzeichen) kann man schon mit Crew fliegen aber noch keine gewerblichen Flüge absolvieren. Erst wenn das Kennzeichen ins Verkehrsbetreiberzeugnis eingetragen wurde, dürfen Passagiere oder Fracht transportiert werden. Die Verkehrszulassung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Flugzeugübergabe, die Betriebszzlassung in der Regel später, kurz vor dem kommerziellen "Betrieb". Daher meine Vermutung, dass die Betriebszulassung noch nicht vorliegen könnte.

Es tut mir leid, aber da tu ich mir schwer. Ich komme aus der zivilen Luftfahrt und wüste nicht, welches anderes Zertifikat da noch benötigt wird. Der Flieger ist im Aircraft Register eingetragen mit entsprechendem Zertifikat. Die Lufti hat ein gültiges AOC und und der Flieger ein ARC und natürlich eine EASA/LBA Musterzulassung. Was meinen sie mit Betriebszulassung? Welches LBA Zertifikat soll es sein? Danke fürs Feedback.

Das ist alles korrekt. Der Flieger hat einen Eintragungschein (CoR), ein Lufttüchtigkeitszeugnis (CoA) und eine Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC).
Diese Unterlagen brauche ich u.a. für die Verkehrszulassung. Damit kann ich jetzt Flüge durchführen, aber keine Passagiere transportieren.
Wenn ich Passagiere transportieren will, benötige ich ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC). Das hat die Hansa bestimmt.
Möchte ich jetzt mit dem Flugzeug, das für den Verkehr zugelassen ist, Passagiere befördern, muss dieses Kennzeichen in die Anlage 1 des AOC eingetragen werden. Das erfolgt u.a. nach einer Prüfung, ob z.B.notwendige Notfallausrüstung installiet ist. Erst wenn das Kennzeichen in der Anlage 1 des AOC steht, kann der kommerzielle "Betrieb" diese Flugzeuges unter dem AOC des Betreibers erfolgen. Das habe ich als "Betriebszulassung" bezeichnet. Ich denke, das wird heute immer noch so sein, wie in meiner aktiven Zeit in der Luftfahrt.
Einfach einmal nach AOC und Anlage 1 googlen. Dann findet man Beispiele und auch entsprechende Antragsformulare.
Ich hoffe, es ist jetzt klarer geworden, was ich gemeint habe.
Beitrag vom 02.02.2023 - 21:06 Uhr

Ja absolut - ich habe es auch so verstanden. Fand den Kommentar von ihnen auch absolut richtig.
Doch, eingetragen ist sie, sonst hätte der Delivery Flight nicht unter LH Flugnummer stattfinden können mit LH Crew.

Man darf die Verkehrszulassung nicht mit der Betriebszulassung verwechseln. Ich habe früher mal für Leasingfirmen Flugzeugzulassungen begleitet. Mit einer Verkehrszulassung (damit gibt es auch das Kennzeichen) kann man schon mit Crew fliegen aber noch keine gewerblichen Flüge absolvieren. Erst wenn das Kennzeichen ins Verkehrsbetreiberzeugnis eingetragen wurde, dürfen Passagiere oder Fracht transportiert werden. Die Verkehrszulassung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Flugzeugübergabe, die Betriebszzlassung in der Regel später, kurz vor dem kommerziellen "Betrieb". Daher meine Vermutung, dass die Betriebszulassung noch nicht vorliegen könnte.

Es tut mir leid, aber da tu ich mir schwer. Ich komme aus der zivilen Luftfahrt und wüste nicht, welches anderes Zertifikat da noch benötigt wird. Der Flieger ist im Aircraft Register eingetragen mit entsprechendem Zertifikat. Die Lufti hat ein gültiges AOC und und der Flieger ein ARC und natürlich eine EASA/LBA Musterzulassung. Was meinen sie mit Betriebszulassung? Welches LBA Zertifikat soll es sein? Danke fürs Feedback.
Beitrag vom 02.02.2023 - 19:35 Uhr

Ja absolut - ich habe es auch so verstanden. Fand den Kommentar von ihnen auch absolut richtig.
Doch, eingetragen ist sie, sonst hätte der Delivery Flight nicht unter LH Flugnummer stattfinden können mit LH Crew.

Man darf die Verkehrszulassung nicht mit der Betriebszulassung verwechseln. Ich habe früher mal für Leasingfirmen Flugzeugzulassungen begleitet. Mit einer Verkehrszulassung (damit gibt es auch das Kennzeichen) kann man schon mit Crew fliegen aber noch keine gewerblichen Flüge absolvieren. Erst wenn das Kennzeichen ins Verkehrsbetreiberzeugnis eingetragen wurde, dürfen Passagiere oder Fracht transportiert werden. Die Verkehrszulassung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Flugzeugübergabe, die Betriebszzlassung in der Regel später, kurz vor dem kommerziellen "Betrieb". Daher meine Vermutung, dass die Betriebszulassung noch nicht vorliegen könnte.


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