Warnstreiks
Älter als 7 Tage

Lufthansa: Keine Starts in Frankfurt und München

Lufthansa Airbus A321neo
Lufthansa Airbus A321neo, © Lufthansa

Verwandte Themen

FRANKFURT - Lufthansa-Passagiere müssen sich wegen Warnstreiks bereits am Sonntag auf erhebliche Ausfälle einstellen. Am Flughafen München finden wegen der Ausstände schon an dem Tag - abgesehen von humanitären Flügen - keine Lufthansa-Flüge statt, wie die Airline am Freitag mitteilte.

Hinzu kommt am Montag Deutschlands größter Flughafen Frankfurt. "Lufthansa geht davon aus, dass der Flugbetrieb bereits am Dienstag wieder weitestgehend normal durchgeführt werden kann."

Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollen mit einem großangelegten bundesweiten Warnstreik Montag große Teile des öffentlichen Verkehrs lahmlegen. Der Frankfurter Flughafen hatte Passagiere bereits gebeten, am Montag nicht zum Airport zu kommen.

"Alle Aufgaben, die einen vollumfänglichen Flugbetrieb ermöglichen", seien aufgrund des Warnstreiks ausgesetzt, teilte die Betreibergesellschaft Fraport am Donnerstag mit. Am Flughafen München ist sowohl am Sonntag als auch am Montag aufgrund des Arbeitskampfs kein regulärer Flugbetrieb möglich, wie die Betreiber mitteilten.
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 24.03.2023 10:35

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 25.03.2023 - 13:10 Uhr
Einfach cool, was man hier mit kleinen Sätzen erreichen kann.

Kein Problem :)
Jemanden über das Streikrecht aufzuklären, von dem dieser anscheinend wenig Ahnung hat, macht doch allen Freude!
Beitrag vom 25.03.2023 - 12:48 Uhr
Einfach cool, was man hier mit kleinen Sätzen erreichen kann.
Beitrag vom 24.03.2023 - 17:17 Uhr
Sehr geehrter Cristian159

AT's dürfen nicht streiken, das steht im AT!
Im AT? Was ist das denn? Meinten Sie AV?
Streiken darf jeder, dessen Arbeitsverhältnis durch den TV betroffen ist. Hier gilt es genau zu prüfen, denn auch mittelbare Verknüpfungen des individuellen AV mit dem TV können schon eine Streikberechtigung auslösen. Das hat verdi in den TV auch schon sehr stark berücksichtigt, dh im verdi Bereich sind, bis auf ganz wenige Außnahmen zB Prokuristen, alle ATler streikberechtigt.
Selbst wenn im AV keinerlei Bezug auf traifliche Leistungen definiert sind und zB die Arbeitszeiten und damit betieblichen Öffnungszeiten (zB wg Brückentagen) geregelt sind, sind sie mittelbar vom TV abhängig.

Dieser Beitrag wurde am 24.03.2023 17:22 Uhr bearbeitet.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 04/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden