Germanwings-Absturz
Älter als 7 Tage

Opferfamilien verklagen das LBA

Flug 4U9525 - Trümmerteile an der Absturzstelle
Flug 4U9525 - Trümmerteile an der Absturzstelle, © BEA

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BRAUNSCHWEIG - Hinterbliebene des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Eine Sprecherin des Landgerichts in Niedersachsen bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage.

Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage ist nach Angaben der Sprecherin dem Bundesamt noch nicht zugestellt.

Nach Angaben der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Baum, Reiter und Kollegen fordern die 32 Angehörigen zusammen rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. Bei bisherigen Klagen am Oberlandesgericht in Hamm und am Landgericht Frankfurt verneinten die Richter die Ansprüche der Hinterbliebenen gegen die Lufthansa.

Nicht die Germanwings-Mutter sei für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich gewesen, der die Maschine 2015 zum Absturz brachte, sondern das Luftfahrt-Bundesamt. "Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates", hatten die Gerichte entschieden. Die bislang erfolglosen Klagen hatten sich gegen die Flugschule der Lufthansa in den USA gerichtet.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Bei der Flugkatastrophe am 24. März 2015 starben alle 150 Insassen, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.
© dpa | 04.07.2023 17:28

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Beitrag vom 09.07.2023 - 09:46 Uhr
Eine Meldepflicht für psychische Auffälligkeiten bei Personen, die Berufe wie eben den des Piloten ausüben, wäre überaus wünschenswert, aber ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht zu vereinbaren.

Gegenthese:
Wir wissen, dass das heutige System ohne Meldepflicht bis auf sehr seltene Aussreisser funktioniert.

Eine Meldepflicht würde wohl dazu führen, dass Betroffene sich seltener an �rzte wenden, da sie mit sofortiger Sperrung rechnen müssten.
Es ist sehr gut möglich, dass durch dieses vorhersehbare Verhalten und den damit verbundenen Zusatz-Stress, keine Arzt aufsuchen zu können, _mehr_ derartige Vorfälle geschehen würden als in der Vergangenheit.

Ich denke daher nicht, dass eine Meldepflicht wünschenswert wäre, denn die ärtzliche Schweigepflicht erfüllt auch in diesen Situationen eine wichtige Funktion.
Beitrag vom 09.07.2023 - 02:21 Uhr
@Große Krügerklappe

Habe ich das? Kann ich mir nicht vorstellen.

Ich hatte mich dagegen gesperrt, Germanwings-Flug 9525 als "Katastrophe" und "Tragödie" zu bezeichnen, weil in meinen Augen dadurch die Tatsache verschleiert wird, dass es sich um einen Massenmord gehandelt hat. Sie empfanden das als pietätlos gegenüber den Angehörigen.

Egal.

Ja, und das ist doch der Fehler im System. Ein Pilot, der offensichtlich unfit to fly ist. Mit psychischen Problemen, die bereits einmal in seiner Ausbildung auftraten.
[â?¦]
Es ist eine Abwägung.
Zumal man auch nicht vergessen darf, jemand mit psychischen Problemen kann nur zum Arzt gehen wenn er sich darauf verlassen kann danach nicht überall als "verrückt" zu gelten.

Richtig. Eine Meldepflicht für psychische Auffälligkeiten bei Personen, die Berufe wie eben den des Piloten ausüben, wäre überaus wünschenswert, aber ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht zu vereinbaren. Ich glaube nicht, dass man diesen Konflikt jemals wird auflösen können.
Beitrag vom 07.07.2023 - 19:43 Uhr
Die Schweigepflicht des Arztes ist ein sehr wichtiges Instrument der Vertrauensbildung. Gerade Fluggesellschaften bemühen sich doch, erfolgte Fehler anonym erfassen zu können, damit öffentlich wird, was ggfs. schiefgehen könnte. Geht das nicht anonym, wird auch keiner was berichten.

Welcher Pilot würde denn seinem Arzt freiwillig etwas fragen/gestehen, wenn er davon ausgehen müsste, daß der Arzt das an die Firma weiterreichen dürfte oder sogar müsste?

Es ist daher die vielbeschworene Verantwortung des Einzelnen, sich entsprechend zu verhalten, und nicht die des Arztes, so traurig das Ergebnis auch sen kann.

Gäbe es ein objektives Verfahren zur sicheren Erkennung labiler oder gar suizidaler Zustände, dann bedürfte es keiner patientenseitigen Aktion und der Arzt könnte wie bei einem Sehfehler problemlos eine Meldung machenn. Leider gibt es aber noch kein solches Verfahren.


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