Kommentar zur Letzten Generation
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Gefährlicher Eingriff, harmlose Konsequenzen

Klimaprotest am BER am 24.11.2022
Klimaprotest am BER am 24.11.2022, © Letzte Generation

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DÜSSELDORF - Berlin, München, Düsseldorf, Westerland: Mitglieder der Letzten Generation verschaffen sich - mit leichtem Gerät - Zugang in Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Das ist eine Straftat. Wer seine Hoffnung in den § 315 StGB setzt, dürfte aber schnell enttäuscht werden. Ein Kommentar.

Entlang der Landebahn Nordwest ist der Frankfurter Flughafen eine Festung. Über elf Kilometer sichert ein "hochleistungsfähiger Alarmzaum" den Bereich.

Die Zaunanlage besteht "komplett aus Aluminium", ist mit "höchst zuverlässiger Detektionstechnik" ausgestattet und mit einer Stacheldrahtkrone bewehrt.

"Die Wahrscheinlichkeit, dass sich unbefugte Personen über das Freigelände Zugang zu den Start- und Landebahnen oder anderen sensiblen Bereichen verschaffen, ist immer gegeben", rechtfertigt Betreiber Fraport in einem Referenzbericht für den Hersteller des Zauns den Aufwand.

Das gleiche Zaunsystem ist am Flughafen Düsseldorf im Einsatz. Aber auch dort nur streckenweise.

Mitglieder der Letzten Generation suchten sich am Donnerstag einfach einen schlechter gesicherten Zugangspunkt. Hier genügte ein handelsüblicher Bolzenscheider, um auf das Airportgelände zu gelangen, den Flugbetrieb zu blockieren - und mit der Aktion zu Ferienbeginn größtmögliche mediale Aufmerksamkeit zu erzielen.

Flughäfen werden daraus Konsequenzen ziehen. "Die physische Freigeländesicherung wird gerade Meter für Meter überprüft", sagte ein mit der Thematik befasster Mitarbeiter eines großen deutschen Flughafens aero.de am Donnerstag.

Egal, wie die gut - oder dürftig - Flughäfen gegen Eindringlinge gesichert sind - die Umzäunung steckt in jedem Fall einen für jeden erkennbaren "Strafraum" ab - wer sich hier unbefugt aufhält, muss mit einer späteren Verurteilung rechnen. Nur wie diese im Fall der Letzten Generation aussieht, ist - bisher - völlig offen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat vor dem Hintergrund von Störaktionen der Letzten Generation an den Flughäfen München und Berlin Ende 2022 Urteilsdatenbanken zum Tatbestand des "Gefährlichen Eingriffs in den Bahn- Schiffs- und Luftverkehr" (§315 StGB) durchforstet.

Allzu oft müssen sich Gerichte mit dieser Norm zumindest im Luftfahrtbereich nicht befassen. Der §315 wird hier zumeist bei Laserblendungen von Piloten herangezogen.

"Rechtsprechung zu § 315 StGB zu Fällen, wo Dritte sich Zugang zum Außenbereich eine Flughafens verschafft, sich dort aufgehalten und den Betriebsablauf gestört haben, konnte den Datenbanken nicht entnommen werden", stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Kurzgutachten vom Dezember 2022 etwas ernünchtert fest.

Die Bundestagsjuristen halten die Norm aber zumindest für einschlägig, wenn ein "auf einer Landebahn befindlicher - sich bewegender oder liegender - Mensch" den Flugbetrieb stört.

In der strafrechtlichen Theorie ist der §315 StGB durchaus ein scharfes Schwert - die Norm gibt Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren her. Und in der Praxis?

Bewährung für Blender

Amtsgerichte in Hamm und Essen quittierten Blendattacken gegen einen Condor-Flug und einen Polizeihubschrauber 2017 und 2018 mit jeweils zehn Monaten auf Bewährung. Das Amtsgericht Zossen verhängte nach einer Laserpointerattacke auf einen Hubschrauberpiloten acht Monat Haft - ohne Bewährung.

Im Fall Zossen war der Pilot "mehrere Sekunden ohne Sicht und Orientierung" - bei einer Windböe in dieser Zeit hätte der Heli abstürzen können. Zudem zeigte sich der Angeklagte vom Tatvorwurf nach Feststellung des Gerichts "bemerkenswert unbeindruckt" und hat sich durch "erkennbare Uneinsichtigkeit" in der Verhandlung auch sonst nicht für eine Bewährungsstrafe empfohlen.

Übertragen auf die Aktionen vom Donnerstag bedeutet das: empfindliche Strafen sind eher unwahrscheinlich - Mitglieder der Letzten Generation werden Sicherheitszäunen wohl auch weiter nur an Flughäfen begegnen.

Es ist dringend Zeit, den § 315 StGB - im Fall von Klimablockanden und darüber hinaus - konsequenter anzuwenden. Denn abschreckend sind die Urteile nicht.
© aero.de | Abb.: Letzte Generation | 15.07.2023 07:20
#20508
Beitrag vom 16.07.2023 - 22:03 Uhr
Mithinweis
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Der Thread wird auf -read-only- gesetzt.
Thema-bezogene Beiträge zum vorgegebenen Thema sind nicht mehr eingestellt worden.
Die Vielzahl der OT-Beiträge betreffen in keiner Weise auch nur annähern Themenkreise, die mit der Luftfahrt in Zusammenhang stehen.
Fly-away Moderator
Beitrag vom 16.07.2023 - 21:41 Uhr
Die haben kein Feeling dafür, wo Sie sich bücken würden, schauen die weg, mal bildlich ausgedrückt.

Mehr Verallgemeinerung und Rassissmus lässt sich schwer in so wenige Worte packen...

Mit dem Dreck beim Rohstoffabbau gebe ich Ihnen recht - aber wie stolz fahren unsere Weltretter EAuto, ohne über die Kinderarbeit im Kongo zu reflektieren.

Und Sie denken in Ihrem Diesel wäre weder Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold verbaut?
E-Autos haben einen hohen Bedarf an Lithium. Das hat andere Probleme, wird aber nicht im Kongo und nicht mit Kinderarbeit gewonnen.

@EricM
Sie sollten das, was Sie anderen hier vorwerfen, Schaum vor dem Mund, bei sich selbst vermeiden.
Sie dürfen mich kritisieren, aber das Wort Rassissmus ist völlig unangebracht.

Auch wenn Sie den Rassissmus in Ihrer obrigen Aussage abstreiten, für mich ist der offensichtlich.

Über Lithium und Kongo sollten Sie sich vielleicht erstmal informieren:

 https://www.spiegel.de/ausland/lithium-in-der-demokratischen-republik-kongo-der-kampf-um-den-rohstoff-der-zukunft-a-396d2233-33cc-43e1-8831-1d9df3951536

Haben Sie Ihren Link eigentlich auch gelesen? Oder nur "Lithium und Kongo" gegoogelt?
Da steht klar, dass das Lithium im Kongo aktuell aufgrund der Situation um die eigentlichen Konfliktmineralien und Streit unter den beteilgten Firmen noch gar nicht gefördert wird.
Es kann also in aktuellen Elektrofahrzeigen gar kein Lithium aus dem Kongo verbaut sein.


Dieser Beitrag wurde am 16.07.2023 21:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.07.2023 - 21:38 Uhr
@Aero: Bei Kommentaren nennt man üblicherweise den Kommentator.

Dem Kommentar ist darüber hinaus auch keine klare Linie/Aussage oder eine Forderung zu entnehmen.
Und dass es in einer Urteilsanalyse für Störaktionen an Flughäfen wie am Donnerstag wenig bis kein Material gibt, ist ja wohl weniger "ernüchternd" als folgerichtig, da vor der LG keine solchen Aktionen stattfanden.
Ich behaupte auch mal im eigentlichen Bericht des wissenschaftlichen Dienstes stand das Wort "ernüchtert" nicht drin ... genau da fängt das Framing an, auch wenn es in diesem Fall den Lesern nach dem Mund "framed".

Bem inhaltlchen Schwenk gegen Ende von Klimaaktivisten zu Blendattacken vergleicht der Kommentator mMn Äpfel mit Birnen, da es sich hierbei um stark unterschiedlich gefährliche Eingriffe handelt.

So ist dieser Kommentar eigentlich nur als Aufforderung zur Ideologie-Diskussion zu gebrauchen, wie ja auch die ersten Beiträge schon wieder zeigen...

Klimaaktivisten und Blendattacken entspringen dem selben grün-ideologischen Dunstkreis.

Für genau diesen geistigen Kurzschluss hatte ich den Kommentar kritisiert.
Bei Ihnen ist das aber offenbar auf fruchtbaren Boden gefallen.
Frage:
Welche Umweltschützer oder Klimaaktivisten wurden denn bereits für Blendattacken verurteilt?
Oder ist das einfach eine haltlose Unterstellung?

Eijeijei... so eine Antwort!
Liegen darob der grünen Politik und die entsetzte Wahrnehmung dieser selbst bei Minderbegabten die Nerven blank oder wurde die Freigabe des grünen Kifferparadieses schon vorweggenommen;-)

OK, ich interpretiere das mal als "Ich habe keine Quellen für Blendattacken durch Klimaaktivisten gefunden" und irgendwas über 1 Promille ...


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