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Flughafen Düsseldorf will Schadensersatz fordern

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DÜSSELDORF - Nach einer Aktion der Klimaschutzgruppe Letzte Generation am Düsseldorfer Flughafen ermittelt die Staatsanwaltschaft - es gibt aber auch zivilrechtliche Folgen: Der Flughafen will Schadenersatz unter anderem wegen ausgefallener Flüge. Andere Flughäfen hadern mit dieser Frage.

Der Düsseldorfer Flughafen will Schadenersatz von Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation. Man werde entsprechende Ansprüche geltend machen, sagte ein Airport-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Vor gut zwei Wochen hatten mehrere Aktivisten einen Zaun durchschnitten und sich auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Folge waren Flugausfälle und -verspätungen. Eine ähnliche Aktion hatte es auch am Hamburger Flughafen gegeben.

Der Düsseldorfer Airport hatte damals angekündigt, mögliche Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen. Inzwischen steht fest, dass man gegen die Aktivisten vorgehen wird: "Neben der Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche hat der Flughafen Düsseldorf vorsorglich eine Strafanzeige sowie Strafanträge bei der zuständigen Polizei gestellt", so ein Sprecher.

Die Höhe der Schäden am Flughafenzaun "und entgangene Erlöse durch die Unterbrechung des Flugbetriebs" ließen sich "noch nicht abschließend beziffern".

In Düsseldorf waren nach früheren Angaben insgesamt 48 Flüge annulliert und zwei umgeleitet worden. Bis in den Abend hatte es demnach bei vielen der insgesamt 480 Flüge Verspätungen gegeben, in Einzelfällen bis zu 90 Minuten. Laut Staatsanwaltschaft wird gegen neun Beschuldigte wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs ermittelt.

Die Letzte Generation hatte ähnliche Aktionen an den Flughäfen Hamburg, München und Berlin durchgeführt. Dort behält man sich Schadensersatzansprüche vor. Der Flughafen BER erklärte zuletzt, vorab aber den Ausgang strafrechtlicher Verfahren abzuwarten.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Letzte Generation | 28.07.2023 06:42

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Beitrag vom 28.07.2023 - 16:42 Uhr
Kann mir jemand sagen, warum sie nur wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, nicht aber wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr angeklagt werden?

Weil § 315 StGB eine konkrete Gefährdung der Sicherheit voraussetzt. Ob das durch das blosse Eindringen in den Flughafenbereich der Fall ist - hm. Startet aber z.B. ein Flieger durch, weil ein Klimakleber auf dem Flugfeld rumläuft oder -radelt, müsste die Staatsanwaltschaft wohl auch wegen § 315 StGB ermitteln.

Danke für die Erläuterung!
Beitrag vom 28.07.2023 - 12:40 Uhr
nur konsequent und richtig so
Beitrag vom 28.07.2023 - 11:50 Uhr
Fordern Sie das auch für die Regierung, die gegen ihre eigenen Gesetze verstößt?
Ich für mein Teil auf jeden Fall, schließlich leben wir ja in einem Rechtsstaat.
Nur: Gegen welche Gesetze hat die Regierung konkret verstoßen? Dazu ist es hilfreich, zu lesen:
BVG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18
Das BVG selbst hat übrigens nach diesem Beschluss mehrere Verfassungsbeschwerden verworfen / zurückgewiesen, die (auf der Grundlage des vorangegangenen Beschlusses) konkrete Klimaschutzmaßnahmen einfordern wollten.


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