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EU ringt um Reform bei Fluggastrechten

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Anzeigetafel, © Sita

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STRASSBURG - Kostenloses Handgepäck für Fluggäste, Entschädigung bei Verspätungen, nebeneinanderliegende Plätze für Kinder und Eltern - die EU überarbeitet die Regeln für Flugpassagiere. Jetzt hat sich das Europäische Parlament für eine Stärkung der Verbraucherrechte ausgesprochen.

Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss aber noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden. Was im Raum steht und was das für Reisende bedeutet:

Flug-Verspätungen

Hier gehen die Vorstellungen sehr auseinander. Die EU-Staaten wollen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Dafür sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister im vergangenen Juni aus. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen.

Die Parlamentarier wollen dagegen, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag der Parlamentarier sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:

1. Stufe: 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)

2. Stufe: 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)

3. Stufe: 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)

Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die Mitgliedsstaaten wollen dagegen keine abschließende Liste aufnehmen.

Um es Verbrauchern leichter zu machen, die Erstattung zu beantragen, sollen Fluggesellschaften laut dem Vorschlag der Abgeordneten außerdem bei Verspätungen vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere schicken.

Was sagen andere dazu?

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung - 60 Prozent der jetzt Betroffenen, hat der Verband ausgerechnet.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) blickt dagegen kritisch auf die vorgesehenen Anpassungen und argumentiert mit den Kosten, die sich auch in höheren Ticketpreisen bemerkbar machen würden.

Innerhalb von drei Stunden ließen sich zudem in der Praxis technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel oft nicht lösen, so dass Flüge annulliert würden. Die aktuelle Regelung setze so einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen, statt sie mit Verzögerung durchzuführen.

"Sinnvoller wäre es, die Entschädigungsschwellen auf fünf Stunden anzuheben, um den Airlines mehr Spielraum zu geben, Ersatzflüge durchzuführen, statt den Ursprungsflug zu annullieren, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. Das würde den Reisenden am Ende mehr helfen als zusätzliche Pauschalansprüche", so Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

Handgepäck

Fluggäste sollen nach der Vorstellung des Parlaments künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen.

Dieses Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.

Die Minister der Mitgliedsstaaten haben dagegen keine genauen Maße und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren müssen.

Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines selbst überlassen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf.

Die vom Gericht verlangten "angemessenen Vorgaben" zu Größe und Gewicht gibt es in der EU aber bis heute nicht. Bisher erlauben manche Airlines als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen Gegenstand, für alles andere muss extra gezahlt werden.

Der Luftverkehrsverband BDL sieht die Pläne kritisch: Bei einer Vereinheitlichung könnten Passagiere nicht mehr individuell wählen. Außerdem seien die Vorgaben nicht praxistauglich: Gerade Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge seien nicht darauf ausgelegt, pro Gast ein bis zwei Handgepäckstücke zu befördern.

"Die Folge wäre dann, dass vermehrt Gepäck am Gate ad hoc in den Frachtraum verladen werden müsste, um die entsprechenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen - was wiederum Verspätungen im Flugbetrieb nach sich ziehen kann", schreibt der Verband.

Welche neuen Rechte könnte es außerdem geben?

Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra fürs Einchecken zahlen müssen oder dafür, dass Rechtschreibfehler in ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern sitzen können, ohne dass für die Platz-Reservierung zusätzlich gezahlt werden muss. Das Gleiche soll für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten.

Fluggäste sollen außerdem frei wählen können, ob sie digitale Boardingpässe oder solche aus Papier nutzen. Das ist nicht mehr selbstverständlich: Ryanair schaffte im November die ausgedruckte Bordkarte ab. Die Passagiere von Europas größter Direktfluggesellschaft müssen seitdem ihre Tickets in elektronischer Form bereithalten, wenn sie einsteigen wollen.

Ändert sich auf jeden Fall etwas?

Nein, das ist nicht sicher. Die aktuellen Fluggastrechte gelten seit 2004, seitdem hat sich im Flugverkehr viel getan. Die Europäische Union arbeitet seit Jahren an einer Aktualisierung, bisher gibt es keine Einigung.

Das Parlament hat jetzt eine gemeinsame Position beschlossen, im nächsten Schritt ist nun eine Einigung mit den EU-Mitgliedsstaaten nötig. Deren Forderungen weichen teilweise sehr von denen der Abgeordneten ab. Sollte es über längere Zeit keine Einigung geben, könnte die Anpassung vorerst sogar ganz scheitern.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Fraport | 21.01.2026 15:49

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Beitrag vom 24.01.2026 - 19:19 Uhr

Eine andere Alternative ist, z.B. bei Sitzbreite und -abstand, aber auch beim Handgepäck einen Standard festzulegen und Fluggesellschaften das Unterschreiten zwar zu gestatten, aber gleichzeitig zu verpflichten im Buchungsprozeß darauf hinzuweisen, daß ein Standard unterschritten wird.


yepp dafür würde ich stimmen
Beitrag vom 24.01.2026 - 13:53 Uhr
Und? Wäre das so schlimm? Urlaub kann man auch ohne Flieger machen....

Warum tummeln Sie sich dann nicht stattdessen im Sauerland-iss-auch-schön-Forum?
Weil ich so gerne Ihre hochqualifizierten Beiträge lesen.
Beitrag vom 23.01.2026 - 16:01 Uhr
Bei einer Vereinheitlichung könnten Passagiere nicht mehr individuell wählen.

Was ein Scherz. Es geht hauptsächlich ums Handgepäck, dass das Minimum bei allen Fluggesellschaften gleich geregelt ist. Jeder darf natürlich mehr anbieten und dafür kassieren.

Wer seine Kisten überfüllt, hat natürlich schon Probleme mit normalen Handgepäck. Auch hier wären Mindeststandards für die Beinfreiheit notwendig. Bis 2 m sollte jeder ohne Probleme sitzen können.

Oh, ich kann das Geschrei schon höre, dass die Flugpreise zu doll gestiegen sind und nicht mehr jeder Hintz und Kuntz in den Urlaub fliegen kann.

Ich bin 2m groß... klar würde es mich freuen, wenn jeder Sitz genug Beinfreiheit hat für mich, aber auf der anderen Seite: Ich buche einfach einen Platz mit mehr Beinfreiheit. Wenn mir die Gepäckregeln nicht ausreichen, buche ich halt Gepäck dazu. Wenn die Airline dadurch zu teuer wird oder das nicht anbietet, nutze ich sie eben nicht... ich verstehe das Thema weiterhin nicht, warum da so ein riesiges Trara drum gemacht wird.

Grundsätzlich gebe ich Ihnen ja Recht, allerdings möchte ich auch nicht Boardtrolleys in sechs verschieden Größen zuhause vorrätig halten müssen. Die Festlegung auf genormte Größen war und ist allgemein oft vorteilhaft. Man könnte sich doch auf zwei Standards festlegen: Normal und extra-klein (für LCC z.B.).

Eine andere Alternative ist, z.B. bei Sitzbreite und -abstand, aber auch beim Handgepäck einen Standard festzulegen und Fluggesellschaften das Unterschreiten zwar zu gestatten, aber gleichzeitig zu verpflichten im Buchungsprozeß darauf hinzuweisen, daß ein Standard unterschritten wird.


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