BER-Blockade der Letzten Generation
Älter als 7 Tage

Eurowings fordert 120.000 Euro Schadensersatz

Klimaprotest am BER am 24.11.2022
Klimaprotest am BER am 24.11.2022, © Letzte Generation

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FRANKFURT - Lufthansa stellt nach der zweistündigen BER-Blockade der Letzten Generation im November 2022 erste Rechnungen. Nach Medieninformationen macht Konzerntochter Eurowings mit einer Schadensersatzforderung über 120.000 EUR gegen sechs Teilnehmer den Aufschlag.

Lufthansa hat zivilrechtliche Schritte gegen Teilnehmer an Flughafenblockaden der Klimaprotestgruppe Letzte Generation bereits angekündigt. Jetzt macht Lufthansa Ernst.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung hat eine Kanzlei im Auftrag von Eurowings eine Schadensersatzforderung gegen sechs Teilnehmer der BER-Blockadeaktion am 24. November 2022 gestellt.

Bei der Aktion hatten sich Mitglieder der Letzten Generation Zutritt zu Flugbetriebsflächen verschafft - und den Flugbetrieb für rund zwei Stunden gestört.

Die Lufthansa-Tochter macht für die Betriebsunterbrechung insgesamt 120.000 Euro Schadensersatz geltend - und hat eine Zahlungsfrist bis Monatsmitte gesetzt. Sollte diese verstreichen, dürfte Eurowings die Ansprüche gerichtlich verfolgen.

Die Airline geht laut "Bild" von einer gesamtschuldnerischen Haftung der Störer aus - das bedeutet, dass jeder Teilnehmer für die komplette Summe haftet, Eurowings aber maximal 120.000 Euro liquidieren kann.

Lufthansa hatte im Juli angekündigt, auch für die Flughafenblockaden der Letzten Generation am 13. Juli 2023 in Düsseldorf und Hamburg Rechnungen zu stellen - Condor, Tuifly und der Flughafen Düsseldorf behielten sich zivilrechtliche Schritte ausdrücklich vor.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte diese Woche eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug für Teilnehmer von Störaktionen an Flughäfen gefordert.
© aero.de | Abb.: Letzte Generation | 08.10.2023 10:20

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Beitrag vom 09.10.2023 - 14:30 Uhr
„Höhere Gewalt“ wäre in der Tat ein interessanter Punkt, den man diskutieren müsste. Mein Ansprechpartner bleibt aber m.E. die Airline. Wenn der Punkt dann greift, wären evtl. die Aktivisten tatsächlich das nächste Glied in der Kette. Guter Punkt.

Zwei Punkte zu FRAHAM: 1. per Privatinsolvenz entledigt man sich nicht von Schulden, denen einen Straftat zu Grunde liegt (vgl. § 302 InsO). 2. Wenn die Organisation die Aktivisten finanziert und sogar die Aktionen plant, könnte m.E. evtl. eine Anstiftung oder Beihilfe in Betracht kommen. Dann säßen die zumindest noch mit im Boot.
Beitrag vom 09.10.2023 - 14:23 Uhr
Ich verstehe (fast) nichts von der Juristerei, aber könnte dann, wenn die LG zum zahlen verdonnert wird, nicht auch jeder einzelne Passagier seine Ansprüche gegen die "Kadetten" geltend machen. Dann ginge es in die Vollen.

Auch ohne Jurist zu sein, ist die Antwort vermutlich einfach: nein.
Als Passagier habe ich einen Vertrag mit der Airline.
So einfach ist das nicht, für die Airline ist das "höhere Gewalt" die sie selbst nicht beeinflussen kann. Entsteht mir durch solch eine Aktion z.B wirtschaftlicher / finanzieller Schaden, so kann ich den durchaus gegenüber diesen Leuten geltend machen.
Geltend machen können Sie den natürlich immer, Frage ist ob Sie den auch bekommen. Das Ganze ist so komplex, das lässt sich hier nicht auf Zweizeiler reduzieren. Wir werden den Musterprozess abwarten müssen.
 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/blockade-letzte-generation-flughafen-deliktsrecht-schadensersatz/
Selbst Nötigung könnte in Frage kommen da man ja z.B genötigt wurde, gegen den eigenen Willen länger im Flieger verbleiben zu müssen als eigentlich notwendig.

Dieser Beitrag wurde am 09.10.2023 14:23 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.10.2023 - 12:32 Uhr
Ich verstehe (fast) nichts von der Juristerei, aber könnte dann, wenn die LG zum zahlen verdonnert wird, nicht auch jeder einzelne Passagier seine Ansprüche gegen die "Kadetten" geltend machen. Dann ginge es in die Vollen.

Auch ohne Jurist zu sein, ist die Antwort vermutlich einfach: nein.
Als Passagier habe ich einen Vertrag mit der Airline.
So einfach ist das nicht, für die Airline ist das "höhere Gewalt" die sie selbst nicht beeinflussen kann. Entsteht mir durch solch eine Aktion z.B wirtschaftlicher / finanzieller Schaden, so kann ich den durchaus gegenüber diesen Leuten geltend machen. Selbst Nötigung könnte in Frage kommen da man ja z.B genötigt wurde, gegen den eigenen Willen länger im Flieger verbleiben zu müssen als eigentlich notwendig.


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