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Lufthansa hat zivilrechtliche Schritte gegen Teilnehmer an Flughafenblockaden der Klimaprotestgruppe Letzte Generation bereits angekündigt. Jetzt macht Lufthansa Ernst.
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung hat eine Kanzlei im Auftrag von Eurowings eine Schadensersatzforderung gegen sechs Teilnehmer der BER-Blockadeaktion am 24. November 2022 gestellt.
Bei der Aktion hatten sich Mitglieder der Letzten Generation Zutritt zu Flugbetriebsflächen verschafft - und den Flugbetrieb für rund zwei Stunden gestört.
Die Lufthansa-Tochter macht für die Betriebsunterbrechung insgesamt 120.000 Euro Schadensersatz geltend - und hat eine Zahlungsfrist bis Monatsmitte gesetzt. Sollte diese verstreichen, dürfte Eurowings die Ansprüche gerichtlich verfolgen.
Die Airline geht laut "Bild" von einer gesamtschuldnerischen Haftung der Störer aus - das bedeutet, dass jeder Teilnehmer für die komplette Summe haftet, Eurowings aber maximal 120.000 Euro liquidieren kann.
Lufthansa hatte im Juli angekündigt, auch für die Flughafenblockaden der Letzten Generation am 13. Juli 2023 in Düsseldorf und Hamburg Rechnungen zu stellen - Condor, Tuifly und der Flughafen Düsseldorf behielten sich zivilrechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte diese Woche eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug für Teilnehmer von Störaktionen an Flughäfen gefordert.
© aero.de | Abb.: Letzte Generation | 08.10.2023 10:20
Kommentare (9) Zur Startseite
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Zwei Punkte zu FRAHAM: 1. per Privatinsolvenz entledigt man sich nicht von Schulden, denen einen Straftat zu Grunde liegt (vgl. § 302 InsO). 2. Wenn die Organisation die Aktivisten finanziert und sogar die Aktionen plant, könnte m.E. evtl. eine Anstiftung oder Beihilfe in Betracht kommen. Dann säßen die zumindest noch mit im Boot.
Auch ohne Jurist zu sein, ist die Antwort vermutlich einfach: nein.
Als Passagier habe ich einen Vertrag mit der Airline.
So einfach ist das nicht, für die Airline ist das "höhere Gewalt" die sie selbst nicht beeinflussen kann. Entsteht mir durch solch eine Aktion z.B wirtschaftlicher / finanzieller Schaden, so kann ich den durchaus gegenüber diesen Leuten geltend machen.
Geltend machen können Sie den natürlich immer, Frage ist ob Sie den auch bekommen. Das Ganze ist so komplex, das lässt sich hier nicht auf Zweizeiler reduzieren. Wir werden den Musterprozess abwarten müssen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/blockade-letzte-generation-flughafen-deliktsrecht-schadensersatz/
Selbst Nötigung könnte in Frage kommen da man ja z.B genötigt wurde, gegen den eigenen Willen länger im Flieger verbleiben zu müssen als eigentlich notwendig.
Dieser Beitrag wurde am 09.10.2023 14:23 Uhr bearbeitet.
Auch ohne Jurist zu sein, ist die Antwort vermutlich einfach: nein.
Als Passagier habe ich einen Vertrag mit der Airline.
So einfach ist das nicht, für die Airline ist das "höhere Gewalt" die sie selbst nicht beeinflussen kann. Entsteht mir durch solch eine Aktion z.B wirtschaftlicher / finanzieller Schaden, so kann ich den durchaus gegenüber diesen Leuten geltend machen. Selbst Nötigung könnte in Frage kommen da man ja z.B genötigt wurde, gegen den eigenen Willen länger im Flieger verbleiben zu müssen als eigentlich notwendig.