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Gebühren für Luftsicherheit steigen langsamer

Gepäckkontrolle in Frankfurt
Gepäckkontrolle in Frankfurt, © Fraport AG

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BERLIN - Der Bundesrat will eine Erhöhung der Luftsicherheitsgebühren für die Passagier- und Gepäckkontrolle um fast ein Jahr auf 2025 verschieben. Das beschloss die Länderkammer am Freitag. Die Bundesregierung muss nun über das weitere Vorgehen entscheiden.

Eine geplante Verordnung des zuständigen Bundesinnenministeriums sieht vor, ab Februar 2024 die Obergrenze von zehn Euro pro Passagier bei den Luftsicherheitsgebühren für die Passagier- und Gepäckkontrolle zu erhöhen - bis Ende 2026 auf 15 Euro und ab 2027 auf 20 Euro. Für einige kleinere Flughäfen soll es Ausnahmen geben.

Die Länderkammer beschloss nun, dass die Obergrenze der Gebühren erst von 2025 an bis 2027 auf 15 Euro steigen soll, von 2028 an dann auf 20 Euro. Zur Begründung hieß es im Antrag, das Wiederanlaufen des Luftverkehrs in Deutschland nach der Corona-Pandemie sei bislang deutlich hinter den Entwicklungen im europäischen Durchschnitt zurückgeblieben.

Ein wesentlicher Grund hierfür seien höhere Standortkosten wie Gebühren. Daraus ergäben sich gravierende Wettbewerbsnachteile für die Flughäfen in Deutschland und für die deutschen Fluggesellschaften sowie höhere Ticketpreise für die Reisenden. Die zeitliche Verschiebung der Gebührenerhöhung solle Flughäfen wie Fluggesellschaften nun ausreichend Zeit geben.

Nach Bundesratsangaben machte die Länderkammer eine zeitliche Verschiebung zur Bedingung für ein Inkrafttreten der Verordnung. Ob die Bundesregierung dem folge oder auf ein Inkrafttreten der Verordnung verzichte, müsse erst noch von ihr entschieden werden.

Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, hatte im Bundesrat eindringlich dafür geworben, dass die Länder den ursprünglichen Plänen zustimmen. Die Gebühren für die Kontrollen unter Aufsicht der Bundespolizei seien seit bald 20 Jahren unverändert.

Die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden aber seien stark gestiegen. Die Gebührensätze reichten zur Kostendeckung nicht mehr aus. Änderungen würden für den Bund in den kommenden fünf Jahren einen Einnahmeausfall von 99 Millionen Euro bedeuten. Dafür gebe es keine Deckung im Bundeshaushalt.

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph Beisel, sagte, in Zeiten, in denen über die Einführung einer Kerosinsteuer nachgedacht werde, sei die Entscheidung des Bundesrates ein Lichtblick für die deutschen Flughäfen und den Luftverkehrsstandort Deutschland und dämpfe die hohen Standortkosten.
© dpa | Abb.: Fraport | 15.12.2023 17:18


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