BERLIN - Fluggäste müssen sich ab Mai auf höhere Ticketpreise einstellen. Grund ist eine Erhöhung der Ticketsteuer, die für alle Passagiere anfällt, die von deutschen Flughäfen abheben. Die Anhebung ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung Milliardenlöcher im Haushalt stopfen will.
Das Kabinett brachte sie am Montag auf den Weg, als nächstes ist der Bundestag am Zug.
Konkret soll die Ticketsteuer ab dem 1. Mai um fast ein Fünftel steigen. Je nach Flugdistanz beträgt sie dann 15,53 bis 70,83 Euro je Fluggast. Die Ticketsteuer betrifft sämtliche Passagiere, die von deutschen Flughäfen abheben. Zahlen müssen die Aufschläge zwar die Fluggesellschaften, sie können diese aber an die Passagiere weitergeben.
Die Bundesregierung rechnet ausdrücklich damit, dass Fliegen dann teurer wird. Im Entwurf für das sogenannte Haushaltsfinanzierungsgesetz schreibt sie: "Die insoweit zu erwartende Überwälzung der Steuer auf die Flugpreise wird unmittelbar Auswirkungen auf die Einzelpreise für Flugreisen haben. Insbesondere im Bereich der so genannten Billigflüge kann die Steuer so einen erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises ausmachen."
Teurer dürften nun Reisen mit Abflug ab dem 1. Mai werden. Wer sein Ticket jetzt bereits gebucht hat, ist aber wohl sicher, denn eine erhöhte Steuer im Nachhinein zu verlangen, dürfte rechtlich schwierig sein. Ob die Gesellschaften die höheren Steuern bei allen Flugverbindungen gleichermaßen weitergeben, ist unsicher. Denn der Wettbewerbsdruck besonders bei innereuropäischen Flügen ist hoch - höher als bei Interkontinentalverbindungen.
In diesem Jahr sollen durch die höhere Ticketsteuer rund 400 Millionen Euro mehr Steuern in die Staatskasse fließen. Für die Folgejahre rechnet die Regierung mit Mehreinnahmen von 580 Millionen Euro.
Branche kritisiert ErhöhungDer Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte die Erhöhung. Präsident Jost Lammers sagte, schon heute sei die Belastung des Luftverkehrs mit staatlichen Standortkosten in Deutschland im europäischen Vergleich mit Abstand am höchsten.
"So hat unter anderem die massive Erhöhung der Luftverkehrsteuer im Jahr 2020 dazu geführt, dass der Luftverkehrsstandort Deutschland bei der Erholung nach der Corona-Pandemie deutlich zurückbleibt - während sich die übrigen europäischen Länder bereits wieder auf Vorkrisenniveau befinden."
Das Angebot an Direktverbindungen aus Deutschland ins europäische Ausland sei heute schon deutlich geringer als an den Flughäfen anderer europäischer Länder.
Mit der geplanten erneuten Erhöhung der Luftverkehrsteuer drohten nun weitere Einschnitte, die nicht nur die Anbindung wichtiger Wirtschaftsstandorte gefährdeten. Die Fluggesellschaften hätten dann auch weniger Kraft für Investitionen in die Dekarbonisierung des Luftverkehrs, warnte Lammers.
"Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst, die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer für den Ausgleich der hohen Mehrkosten von nachhaltigen Flugkraftstoffen einzusetzen, damit das klimaneutrale Fliegen vorankommen kann."
Keine KerosinsteuerInnerhalb der Bundesregierung war zunächst die Einführung einer nationalen Kerosinsteuer geprüft worden. Im gewerblichen Luftverkehr eingesetztes Kerosin ist von der Energiesteuer befreit. Doch weil eine Kerosinsteuer einseitig die nationalen Fluggesellschaften belastet hätte, rückte die Ampel-Koalition von dieser Idee wieder ab.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hatte kritisiert, ein nationaler Kerosinsteuer-Alleingang hätte den Zubringerverkehr zu deutschen Drehkreuzen verteuert und damit Verkehr ins Ausland verschoben.
Weitere 45 Millionen Euro an Einnahmen will die Bundesregierung durch eine Neufassung des sogenannten Absenkungsmechanismus bei der Ticketsteuer schaffen. Bisher wurde der Steuersatz nämlich gesenkt, wenn der Bund einen bestimmten Betrag aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für den Luftverkehr einnahm.
Dieser Betrag wird nun höher angesetzt, damit der Steuersatz bei steigenden Zertifikatspreisen nicht immer wieder gesenkt werden muss, sondern mehr beim Bund übrig bleibt.
© dpa | Abb.: FBB | 08.01.2024 11:33
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Beitrag vom 08.01.2024 - 18:18 Uhr
Ich dachte, z.B. die LH gibt diese Kosten 1:1 an die Kunden weiter, wo ist also das Problem? Also bleibt es bei einer geringfügigen Erhöhung pro Ticket. Im Übrigen ist es schon interessant, dass viele das Urteil zur Streichung von 60 Milliarden begrüßen, aber immer nur bei den anderen sparen wollen.
Klar sollten Kosten weitestgehend an den Kunden weitergeben werden. Allerdings steht LH auch noch in Konkurrenz mit anderen Airlines und muss preislich konkurrieren können. Zudem wurde bei Tickets die bereits für Flügen nach Mai verkauft wurden die alte Ticketsteuer berechnet, ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist die Differenz nachzufordern falls die Erhöhung nun wirklich so kommt.
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".
So funktioniert das nicht. Die geänderte Ticketsteuer wird ab einem bestimmten Buchungsdatum für einen Reisezeitraum ab Mai gelten. Das gibt ja der Gesetzgeber vor. Da wird nix nachgefordert werden (müssen)!
Die LuftVSt wird nach Abflugtag erhoben, insoweit ist es unerheblich, wann das Ticket gebucht worden ist. Erheblich ist diese Frage nur für die Fluggesellschaft, ob der höhere Satz bereits in die Kalkulation des Flugpreises einbezogen war oder noch nicht. Das dürfte er aber auch erst (v.a. auch in der Ausweisung der Steuern und Gebühren) nachdem der neue Steuersatz nach dem Rechtsetzungsverfahren auch entsprechend veröffentlicht wurde.
Beitrag vom 08.01.2024 - 18:16 Uhr
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".
Dass stimmt nur, wenn Sie Direktflüge vergleichen. Für diese Steuer ist es natürlich egal, ob Sie direkt mit LH oder Thai von München nach Bangkok fliegen. Wenn Sie jedoch von München über Zürich nach Bangkok fliegen, wird nur nur für den kurzen Flug von München nach Zürich eine geringere Steuer fällig. Damit ergibt sich gegenüber Umsteigeverbindungen (sofern dort nicht auch einen Steuer fällig ist) schon ein Wettbewerbsnachteil. Allerdings stehen dem natürlich zusätzliche Start- und Landegebühren etc. entgegen.
Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Die LuftVSt wird nicht nach dem ersten Umstiegpunkt sondern nach dem Endziel erhoben. Also egal wie ich von MUC nach BKK fliege.
Gleichwohl hat die LH einen größeren Marktanteil an in D abfliegenden Fluggästen, so dass LH im Ergebnis mehr bezahlt als bspw. eine Air France oder Ryanair.
Beitrag vom 08.01.2024 - 17:12 Uhr
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".
Dass stimmt nur, wenn Sie Direktflüge vergleichen. Für diese Steuer ist es natürlich egal, ob Sie direkt mit LH oder Thai von München nach Bangkok fliegen. Wenn Sie jedoch von München über Zürich nach Bangkok fliegen, wird nur nur für den kurzen Flug von München nach Zürich eine geringere Steuer fällig. Damit ergibt sich gegenüber Umsteigeverbindungen (sofern dort nicht auch einen Steuer fällig ist) schon ein Wettbewerbsnachteil. Allerdings stehen dem natürlich zusätzliche Start- und Landegebühren etc. entgegen.
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Klar sollten Kosten weitestgehend an den Kunden weitergeben werden. Allerdings steht LH auch noch in Konkurrenz mit anderen Airlines und muss preislich konkurrieren können. Zudem wurde bei Tickets die bereits für Flügen nach Mai verkauft wurden die alte Ticketsteuer berechnet, ich weiß nicht ob es rechtlich möglich ist die Differenz nachzufordern falls die Erhöhung nun wirklich so kommt.
Die Ticketsteuer trifft doch alle (!) Abflüge ab Deutschland, also auch die Wettbewerber. Und ja, das Problem, dass die die Steuer bei bereits gebuchten Tickets nicht nachgefordert werden kann, haben auch alle. Das nennt sich letztlich "unternehmerisches Risiko".
So funktioniert das nicht. Die geänderte Ticketsteuer wird ab einem bestimmten Buchungsdatum für einen Reisezeitraum ab Mai gelten. Das gibt ja der Gesetzgeber vor. Da wird nix nachgefordert werden (müssen)!
Die LuftVSt wird nach Abflugtag erhoben, insoweit ist es unerheblich, wann das Ticket gebucht worden ist. Erheblich ist diese Frage nur für die Fluggesellschaft, ob der höhere Satz bereits in die Kalkulation des Flugpreises einbezogen war oder noch nicht. Das dürfte er aber auch erst (v.a. auch in der Ausweisung der Steuern und Gebühren) nachdem der neue Steuersatz nach dem Rechtsetzungsverfahren auch entsprechend veröffentlicht wurde.
Dass stimmt nur, wenn Sie Direktflüge vergleichen. Für diese Steuer ist es natürlich egal, ob Sie direkt mit LH oder Thai von München nach Bangkok fliegen. Wenn Sie jedoch von München über Zürich nach Bangkok fliegen, wird nur nur für den kurzen Flug von München nach Zürich eine geringere Steuer fällig. Damit ergibt sich gegenüber Umsteigeverbindungen (sofern dort nicht auch einen Steuer fällig ist) schon ein Wettbewerbsnachteil. Allerdings stehen dem natürlich zusätzliche Start- und Landegebühren etc. entgegen.
Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Die LuftVSt wird nicht nach dem ersten Umstiegpunkt sondern nach dem Endziel erhoben. Also egal wie ich von MUC nach BKK fliege.
Gleichwohl hat die LH einen größeren Marktanteil an in D abfliegenden Fluggästen, so dass LH im Ergebnis mehr bezahlt als bspw. eine Air France oder Ryanair.
Dass stimmt nur, wenn Sie Direktflüge vergleichen. Für diese Steuer ist es natürlich egal, ob Sie direkt mit LH oder Thai von München nach Bangkok fliegen. Wenn Sie jedoch von München über Zürich nach Bangkok fliegen, wird nur nur für den kurzen Flug von München nach Zürich eine geringere Steuer fällig. Damit ergibt sich gegenüber Umsteigeverbindungen (sofern dort nicht auch einen Steuer fällig ist) schon ein Wettbewerbsnachteil. Allerdings stehen dem natürlich zusätzliche Start- und Landegebühren etc. entgegen.