EU-Gericht
Älter als 7 Tage

Corona-Hilfen für KLM rechtswidrig

KLM Embraer E195-E2
KLM Embraer E195-E2, © KLM

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LUXEMBURG - Im Streit um Beihilfen für die Fluggesellschaft KLM hat der Konkurrent Ryanair einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen.

Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Hilfen der Niederlande für die Airline nicht genehmigen dürfen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Es ist nicht die erste Entscheidung dieser Art. So hatte Ryanair unter anderem schon erfolgreich gegen Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geklagt.

Die EU-Kommission hatte 2020 eine staatliche Beihilfe der Niederlande in Höhe von 3,4 Milliarden Euro an KLM genehmigt. Mit dem Darlehen und einer staatlichen Garantie für ein Bankdarlehen sollte dem Unternehmen während der Corona-Pandemie unter die Arme gegriffen werden.

Das Gericht der EU erklärte diese Genehmigung jedoch für nichtig. Die EU-Kommission erließ daraufhin einen neuen Beschluss - der nun wieder kassiert wurde.

Die Brüsseler Behörde habe nämlich die Begünstigten der Beihilfe falsch bestimmt, so die Richter. Die Holding Air France-KLM und Air France - zwei Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM - wurden nicht zum Kreis der Begünstigten gezählt. Nach Ansicht des Gerichts könnten sie aber zumindest mittelbar von den Beihilfen profitieren.

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Ryanair strengte bereits mehrere Verfahren gegen die Genehmigung von Corona-Beihilfen an. Im Mai hatte das Gericht auf Klage der irischen Fluglinie die Kommissionserlaubnis für staatliche Corona-Hilfen für die Lufthansa als unzulässig erklärt.

Diese geht allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn es bei den Entscheidungen bleibt, müssten die Staaten die Staatshilfe zurückfordern.
© dpa-AFX | 07.02.2024 12:58

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Beitrag vom 08.02.2024 - 05:47 Uhr
Die Frage ist doch, was jetzt daraus folgt?

Denn die Hilfen sind längst zurückgezahlt und anders gesagt: Der Kas is bissn.

Was hätte man auch machen sollen? Erst in der Hysterie des Zombie Virus Einreisen verbieten und damit das Geschäft der Airlines vernichten - und dann die Unternehmen Pleite gehen lassen?
Das Holland bzw. Dtl. nicht ein irisches Unterhmen retten ist denke ich klar, da hätte FR sich halt an die Regierung in Dublin wenden müssen.

Der Staat verbieten temporär ein Geschäft de facto, insofern finde ich es auch in Ordnung das er die Unternehmen unterstützt.
Sonst wären alle grosse AIrlines in die Insolvenz gegangen und würden in ihrer heutigen Form nicht mehr existieren.

Die Grenzschließungen haben übrigens wenig erreicht, alle dominaten Virusvarrianten haben sich relativ zügig über die Welt verbreitet - auch haben Lockdowns extremen Schaden angerichtet aber wenig Nutzen gehabt.
Generell sollte man sich Entscheidungen der Verantwortlichen mal juristisch anschauen, auf welchen Fakten und Aussagen diese getroffen wurden.
Denn ausser massiven Kosten, gestörten Lieferketten und einen Haufen Problemen war das ziehmlich erfolglos.
Warum klagt Ryanair den nicht gegen die Staate, z.B. Deutschland für ein De facto Betriebsverbot das sie erleiden mussten?
Beitrag vom 07.02.2024 - 23:26 Uhr
Hat FR nun bald alle verklagt und alle Klagen durch?

Außer FR hat scheinbar niemand solche Verfahren angestrengt.
Warum auch, die haben ja alle selbst Hilfen erhalten und würden sich ins eigene Knie schießen. Aber genau diese Klagen sind der Grund, warum die Kommission bei den aktuellen Übernahmen so genau hinsieht, damit es ihnen nicht wieder um die Ohren fliegt.
Beitrag vom 07.02.2024 - 22:29 Uhr
@rambazamba123

Sie haben in meinen Augen ein etwas schräges juristisches Verständnis. Die Corona-Hilfen sowohl für die Lufthansa wie für KLM waren offensichtlich nicht legal (wobei die höheren Instanzen noch urteilen müssen).

Jeder Mensch mit einem vernünftigen Verhältnis zu einem Rechtsstaat sollte sich an den illegalen Beihilfen stören und sicher nicht den Kläger verurteilen!


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