Ryanair-Beschwerde
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EU-Gericht bestätigt Staatshilfen für Brussels Airlines

Brussels Airlines Airbus A330
Brussels Airlines Airbus A330, © Brussels Airlines

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BRÜSSEL - Ryanair lässt Konkurrenten gewährte Staatshilfen gerichtlich überprüfen. Zwei weitere Klagen wurden nicht im Sinne der Airline entschieden.

Das EU-Gericht hat Ryanair-Beschwerden gegen Covid-19-Staatshilfen für Brussels Airlines und Alitalia zurückgewiesen.

Belgien hatte 2020 mit dem OK der EU-Kommission ein Rettungspaket über 290 Millionen Euro für Brussels Airlines geschnürt. Die Lufthansa-Tochter hat die Gelder inzwischen zurückgezahlt.

Ryanair geht mit unterschiedlichem Erfolg gegen die Genehmigungen der Staatshilfen durch die EU-Kommission vor. Im Mai hatte das EU-Gericht Staatshilfen für Lufthansa für rechtswidrig erklärt. Die Auflagen der EU-Kommission hätten nicht ausgereicht, um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, befanden die Richter.

Lufthansa hat dagegen Berufung eingelegt. Praktische Folgen hat das Urteil nicht, die Staatshilfen waren bereits zurückgezahlt.
© aero.de | 19.10.2023 06:57

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Beitrag vom 19.10.2023 - 15:59 Uhr
MOL scheint wohl langweilig zu sein.


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